Bestehender Familien Versicherungsschutz???

Timo @, Berlin, Mittwoch, 25.10.2006 (vor 6387 Tagen)

Hiho,
ich hab nach einem Jahr wohnen in der Hauptstadt nun auch einen netten Brief von der ZWS Steuerstelle bekommen und frage mich nun nach dem richtigen Verhalten.

Situation:
1. Wohnsitz bei den Eltern in Hessen, 2.Wohnsitz in Berlin in einer 2er WG. Familienversichert über die Eltern (Krankenkasse+Haftpflicht+Rechtschutz etc.)

Problem:
Die Versicherungsgesellschaft für die "freiwilligen" Versicherungen (Privat Haftpflicht etc.) sieht eine Verlagerung des Wohnsitzes weg (sprich 1. Wohnsitz nach Berlin) von den Eltern als "Akt der Elternunabhängigkeit" an und sagt "ätschibätsch", sprich: Ich wäre nicht mehr über die Eltern mitversichert und müsste mich selber versichern.

Argumentation:
Das kann doch nun wirklich nicht das Ziel sein, Studenten mit eh schon geringem Einkommen (z.B. Bafoeg) vor die Wahl zu stellen: Entweder 120€ im Jahr für die ZWS oder 120€ im Jahr für euren eigenen Versicherungsschutz. Weil nichts anderes ist das hier: Geldmacherei!

Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren. Ich mein ich bin schon dafür, wenn leute sich als "luxus" eine 2. Wohnung halten, dass sie hierfür auch etwas bezahlen können (obwohl sie eigentlich ja sowieso Geld mitbringen in Form von Kaufkraft), aber bei Studenten/Auszubildenden find ich hört der Spaß auf. Alle Reden von Bildungsoffensive, aber alles was passiert scheint nur ins Gegenteil umzuschlagen.

MfG
Timo

Bestehender Familien Versicherungsschutz???

Christian @, Mittwoch, 25.10.2006 (vor 6387 Tagen) @ Timo

Hallo Timo

vorab: das Melderecht (gab es schon vor der Bildungsoffensive) gilt unabhängig vor anderen Überlegungen und ist zu beachten. Danach hat jemand bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung dort, wo es sich vorwiegend (quantitativ/zeitlich) aufhält. Dementsprechend hat er sich anzumelden. Alle anderen Überlegungen sind im Vergleich dazu zweitrangig und haben z.B. mit einer Abwägung „Zweitwohnungssteuer oder Privathaftpflichtversicherung“ nichts zu tun.
Das mit den Versicherungen kommt mir, zumindest bezüglich der Krankenkasse, so pauschal wie Du es schreibst - Krankenkasse + Privathaftpflicht + Rechtschutz etc. - doch etwas seltsam vor. Das solltest Du noch mal genau nachprüfen. Aber es mag durchaus Versicherungsgesellschaften geben, die das so in den Vertragsbestimmungen stehen haben. Im Allgemeinen zählen unterhaltsberechtigte Kinder aber weiterhin zum Haushalt der Eltern. Gesellschaft wechseln>
Eine erfolgreiche Klage gegen die Zweitwohnungsteuer in Berlin wäre in Deinem Fall denkbar, hat aber nur Sinn, wenn Dein Meldestatus stimmt (siehe oben).
Sinn und Unsinn der Zweitwohnungsteuer ist das Thema dieses Forums, und ich würde die Gruppe der Studierenden/Auszubildenden locker noch um die Berufstätigen erweitern.
Übrigens, wenn Du dich persönlich bedanken willst: Erfinder der ZWSt und gefeierter Ehrenbürger mehrerer Kommunen ist Prof. Dr. Bayer, wohnhaft in Bochum.

Gruß