Bundeswehr

Daniel, Mittwoch, 25.10.2006 (vor 6561 Tagen)

Hallo,
ich habe in Dresden meine Wohnung. Wurde vor 4 Monaten zur Marine nach Wilhelmshaven versetzt. Nach Niedersächsischem Melderecht musste ich mich dort oben mit Hauptwohnung anmelden, was eigentlich totaler Quatsch ist. In Wilhelmshaven habe ich ja überhaupt keine Wohnung, lebe auf dem Schiff. Muss ich nun auch Zweitwohnungsteuer zahlen, obwohl ich meine Hauptwohnung in Dresden nehmen würde aber dies nicht darf>

Grüße Daniel

Bundeswehr

Christian @, Mittwoch, 25.10.2006 (vor 6561 Tagen) @ Daniel

Hallo Daniel,
auch ein Schiff zählt nach dem Melderecht als Wohnung, und die Anmeldung mit Hauptwohnung in Wilhelmshaven erfolgte somit völlig zu Recht. Damit hast Du in Dresden eine Nebenwohnung und daraus ergeben sich für Dich und/oder die Stadt Probleme.
Wehren solltest Du Dich auf alle Fälle, die Satzung der Stadt gibt in Deinem Fall genug her.
Gruß

Bundeswehr

Mike Hansen, Montag, 13.11.2006 (vor 6541 Tagen) @ Daniel

Vermutlich nicht, es gibt ein "Soldaten-Urteil" bezüglich Massenunterkünften, Melderecht usw.

OVG Schleswig 2 L 136/00

-----

» Hallo,
» ich habe in Dresden meine Wohnung. Wurde vor 4 Monaten zur Marine nach
» Wilhelmshaven versetzt. Nach Niedersächsischem Melderecht musste ich mich
» dort oben mit Hauptwohnung anmelden, was eigentlich totaler Quatsch ist.
» In Wilhelmshaven habe ich ja überhaupt keine Wohnung, lebe auf dem Schiff.
» Muss ich nun auch Zweitwohnungsteuer zahlen, obwohl ich meine Hauptwohnung
» in Dresden nehmen würde aber dies nicht darf>
»
» Grüße Daniel