Zweitwohnsitz-Frage-Mainz

Tina1990 @, Montag, 04.10.2010 (vor 4925 Tagen)

Hallo an alle,
ich habe vor, in 2 Wochen zu meinem Freund zu ziehen. Er zahlt keine Miete, (ich dann auch nicht, nur Nebenkosten) da er im Haus seiner Oma wohnt (mit 3 separaten Wohnungen). Mein Vater meint, ich kann mein Kindergeld nur weiterhin bekommen, wenn ich diese Wohnung in Mainz als Zweitwohnsitz angebe. Stimmt das>
Wie sieht es aus mit der Zweitwohnsitzsteuer> Die wird ja iwie mit der Miete berechnet also 10% von der Miete oder so hatte ich mal gelesen. Aber ich zahle ja überhaupt keine Miete. Und die beiden Städte also mein Haupt- und mein Zweitwohnsitz liegen nicht weit außeinander (30 Min.) und ich brauch von beiden Städten ca. gleich lang zur Arbeit. Würde das gehen>>

Schon mal vielen Dank für die Antworten!
LG Tina

Zweitwohnsitz-Frage-Mainz

Alfred @, Montag, 04.10.2010 (vor 4925 Tagen) @ Tina1990

» Mein Vater meint, ich kann mein Kindergeld nur weiterhin bekommen, wenn ich diese Wohnung in Mainz als Zweitwohnsitz angebe. Stimmt das>
Nein. Auch wenn ich älteren Leuten und Respektspersonen (was zumindest für Dich Dein Vater sein sollte) ungerne widerspreche: Dein Vater irrt in jeder Hinsicht. Es geht hier nicht um Zweiwohnsitze sondern um Nebenwohnungen und das Kindrgeld hängt von beiden nicht ab.

Die Zweitwohnungsbgabe hängt in Mainz vom Innehaben einer Nebenwohnung ab, vom Familienstand, vom Alter, der Herkunft
und dem Zweck der Wohnungsnutzung ab. Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast - das hat mit der Nicht-Mietzahlung aber nur bedingt was zu tun - ist sie auf keinen Fall eine Zweitwohnung.

Die melderechtliche Registrierung richtet sich nach Deinem Alter, Deinem Familienstand und - rein zeitlich gesehen - vorwiegenden Aufenthalt. Was bei Dir melderechtskonform ist, kann ich Dir nicht sagen, das mir dazu die Angaben fehlen.

Noch Fragen>