Wieder eine Gemeinde in Bayern- Münsing am Starnberger See

Rebell @, Donnerstag, 07.10.2010 (vor 4922 Tagen)

befasst sich mit dem Gedanken ebenfalls eine "Abzocke" = Zweitwohnungssteuer einzuführen>
Wie verhält es sich denn wenn von den 2056 bayerischen Kommunen mehr als 1000 eine Zwst. einführen >
Welche Kommune kann dann noch einer anderen und vor Allem den Großstädten Bürger mit Erstwohnsitz abjagen>>

Ob dieses klug sein wird>
Es erhebt sich die Frage: "Wie unintelligent sind denn die restlichen Kommunen die keine Zwst erheben>
Die Antwort ist einfach: Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Berechnung von Finanzausgleichszahlungen = Schlüsselzuweisungen aus dem Aufkommen von Gewerbe- und -Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuerbeteiligung nicht berücksichtigt. Bei einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb würde man schnell behaupten dass es sich hier um Schwarzgeld handeln könnte.- Aber in Deutschland ist die Gesetzeslage diesbezüglich noch weit hinter dem Mond.
Mit der Zwst. hat der Gesetzgeber vermutlich vorsätzlich diese Lücke offen gelassen, denn man trifft mit dieser Zwst. eine nicht organisierbare wehrlose Minderheit und erreicht durch die Hintertür zwei oder gleich mehrere Nutzeffekte. Hier kümmert sich kein Naturschutzbund und auch keine grüne oder sonstige Umweltbewegung- Parteien egal welche Farbe oder >>>>>> hält sich bei all diesen Diskussionen heraus- man versucht einfach Reiche an den Pranger zu stellen!:-( :-(

Wieder eine Gemeinde in Bayern- Münsing am Starnberger See

Alfred @, Donnerstag, 07.10.2010 (vor 4921 Tagen) @ Rebell

» man versucht einfach Reiche an den Pranger zu stellen!:-( :-(
Das ist absurd. Wirklich Reiche lassen sich nicht an den Pranger stellen und werden auch nicht an den Pranger gestellt.

Bitte akzeptieren: Die ZWSt ist bei rechtlich einwandfreier Ausgestaltung legal. Legitimitätsgründe, Wehgeschrei usw. a

Wenn man nicht tricksen will, muss man die typischen bayer. Satzungen mit ihrer kargen ZW-Definition
"Zweitwohnung ist jede Wohnung in ..., die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat"
und die Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit nutzen. Die Satzungsnorm verstößt bei bestimmten Fallkonstruktionen gegen Bundesrecht, und wenn es die nicht klagebereit gibt, muss ein Klagewilliger sie eben konstruieren.

Dazu bedarf es eines Ehepaares, das zwei Wohnungen (eine davon, die Ferienwohnung in BY) innehat und über der bayer. Armutsgrenze liegt, von dem keiner oder nur einer der Partner (noch) berufstätig ist und die Kinder aus dem Haus sind und das bereit ist, absurdes Theater aufzuführen, um eine Kämmerei und die bayer. Justiz nach Kräften zu ärgern und das Ganze gelassen über die Dorfbühne zieht.
Mit den Voraussetzungen lässt sich die herausfinden, was als "Erstwohnung" anzusehen ist.
Noch schöner wird das Ganze, wenn mman einen nicht verwandten Dritten auftreten lassen kann.

Ziel: Die Kommunen mit ihrer ZWSt außer Tritt bringen.

Statt Ehepaar gehen natürlich auch Lebenspartner - wenn so was in BY erlaubt ist. Kenn mich da nicht so aus.

Erfolgsgarantie gibt es natürlich keine, denn das ist insofern schwierig, weil es dem Versuch ähnelt, einen frischen Kuhfladen an einen Luftballon zu nageln. Aber unerwünschte verwaltungsgerichtliche Entscheidungen haben den Charme, dass sie häufig neue, manchmal sogar bessere Ansatzpunkte liefern. Man darf sich nur nicht entmutigen lassen.