Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom Wasser ?

lukas @, Montag, 11.10.2010 (vor 4939 Tagen)

Hallo, wer kann mir helfen> Die Stadt Aachen hat Zwst-Bescheid erteilt, obwohl vor 6 Monaten Gas, Wasser und Strom abgestellt wurde. Ich habe keinen Zweitwohnsitz dort angemeldet, besitze aber eine Wohnung. (Familiäre Probleme)
Lukas

Zwst-Bescheid möglich ohne Gas, Strom Wasser ?

Alfred @, Montag, 11.10.2010 (vor 4938 Tagen) @ lukas

Hier wirst Du geholfen.

Vorab wie immer: Ich kann das Wort „Wohnsitz“ zwar nicht mehr hören, antworte aber trotzdem.

Aachen ist ein besonderes Pflaster. Für die Bediensteten der Stadt Aachen ist einzig und allein der Wille der Verwaltung entscheidend. Dem hat sich jeder – wirklich jeder - zu fügen.

Aber lass Dir nicht Bange machen. Wirklich entscheidend ist einzig und allein, ob Du die Wohnung zum Wohnen oder Schlafen nutzt oder nicht. Das sieht zwar so aus, geht aus Deinen Angaben aber nicht so klar hervor, wie ich es gerne hätte.

Mal so vorweg:

1. Die Wohnung ist melderechtlich nicht erfasst, weder als einzige noch Hauptwohnung und schon gar nicht als Nebenwohnung, richtig>
2. Wenn Du – was ich mal annehme (zu Recht>) – die Wohnung weder zum Wohnen noch zum Schlafen nutzt, ist sie melderechtlich auch nicht relevant.
3. Wohnung im Sinne dieser verfassungswidrigen Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird – wenn 2. zutrifft, ist die besteuerte Wohnung also keine „Wohnung im Sinne der Satzung“, kann folglich auch keine Nebenwohnung oder eine Wohnung sein, „die Du neben Deiner Hauptwohnung innehättest“ - und ist damit keine Zweitwohnung.

In Kurzfassung (naja ...):
Der Steuerbescheid ist selbst auf der Grundlage der rechtswidrigen Satzung rechtswidrig. Das weiß die Stadt zwar, aber sie tut es trotzdem, weil sie damit spekuliert, dass „der Bürger“ den Willen der Verwaltung (siehe oben) respektiert und nicht klagt (denn Widerspruch dagegen gibt es nicht mehr).
Klagen beim VG musst Du fristgerecht, wenn Du nicht zahlen willst. Die notwendigen Angaben (Anschrift, Fristen usw.) dazu findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids. Nach/mit der Klage kannst Du bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit Du bis zur endgültigen Entscheidung nicht zahlen musst. Ob überhaupt liegt in des Richters Hand.

PS.:
Da in Aachen kaum jemand gegen die ZWSt klagt – spuren eben, die Brüder (oder Schestern oder ...) – langweilt man sich hinsichtlich der ZWSt bei Gericht vielleicht schon lange. Eventuell würde man sich da über eine Klage sogar freuen. Motto: Da ist noch Leben in der Stadt.