ZWS für falschen Nebenwohnsitz

Christoph @, Stuttgart, Freitag, 27.10.2006 (vor 6388 Tagen)

Hallo zusammen,

mir ist leider was ziemlich blödes passiert. Ich bin September umgezogen (Mainz -> Stuttgart), hab meinen Hauptwohnsitz in Stuttgart angemeldet (fristgerecht) ohne mich in Mainz abzumelden.

In Stuttgart hab ich dann bei der Anmeldung den Mainzer Wohnsitz als Nebenwohnsitz angegeben - ohne zu wissen, dass diese Angabe wichtig is für steuerrechtliche Belänge und Leute die wirklich viel in Mainz sind. Hatte es nur angegeben weil meine Familie da noch lebt - der vollständigkeits halber. Nutze aber den Mainzer Wohnsitz nicht, zahle keine Miete, hab auch kein Zimmer in Mainz.

Letzte Woche kam das Schreiben zur Steuereklärung für die Zweitwohnungsabgabe (von Mainz). Nachdem meine Emails von der Behörde ignoriert wurden und ich mich Telefonisch meldete bekam ich folgende Antwort:

...bezogen auf das Telefonat blabla "... bitten wir Sie uns die Kopie der Anmeldebestätigung von Stuttgart zu zusenden.

Für den Fall, dass in der Anmeldung Ihrerseits angegeben wurde, dass die Nebenwohnung beibehalten wird, so bitten wir Sie in einem separaten Schreiben den Sachverhalt zu schildern, ob die Nebenwohnung beibehalten werden sollte."

Was soll ich jetzt machen > Ich würd gern Mainz als Nebenwohnsitz rückwirkend abmelden. Hab schon in andern Beiträgen gelesen dass das eine Ordnungswidrigkeit wäre (stimmt das >).

Hab Angst denen was falsches zu antworten und mich noch tiefer in den Schlamm zu werfen :(

- Soll ich mich erstmal normal abmelden > Gesteh ich dann nicht ein überhaupt einen Nebenwohnsitz besessen zu haben, wenn ich ihn abmelde > AHH XD

help!

ZWS für falschen Nebenwohnsitz

René ⌂ @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6388 Tagen) @ Christoph

Durch die Abmeldung würdest du zumindest künftig keine Probleme mit der ZWS haben. Mainz hatte die Steuer zum 1.6.2005 eingeführt - also im Extremfall reden wir über ca. 16 Monate.

Ich kann dir hier keinen juristisch fundierten Rat geben, würde es gefühlsmäßig aber schon als Irrtum hinstellen.

Die spannende Frage wäre zudem, wie man eine Steuer ermitteln kann, wenn die Bemessungsgrundlage (in dem Fall Nettokaltmiete oder Vergleichsmiete) fehlt. Was ist mit dem alten Wohnsitz geworden> Aufgegebn oder gehörte er den Eltern>

ZWS für falschen Nebenwohnsitz

Christoph @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6388 Tagen) @ René

Hab bei den Eltern gewohnt, Eigentumswohnung. Die bemessen das anhand der Durchnittsmiete bezogen auf die qm.

ZWS für falschen Nebenwohnsitz

Christian @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6388 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,

nun ist leider nicht zu erkennen, mit welcher Behörde Du gesprochen hast - für Melderechtsfragen ist ausschließlich das Einwohnermeldeamt zuständig. Wenn Du in Mainz nicht mehr wohnst (also wirklich aus der Wohnung Deiner Eltern ausgezogen bist), ist die Meldung dort mit Nebenwohnung falsch und MUSS berichtigt werden. Ob das Einwohnermeldeamt sich auf eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung einlässt, kann ich nicht voraussagen. „Zugegeben“ wird damit gar nichts und schlimmer als bisher kann es auch nicht werden. Ob die Stadt Mainz einen Irrtum dann gleich als Ordnungswidrigkeit ahnden wird, sei mal dahingestellt.

Bleibt noch die ZW-Abgabe (= Steuer). Wenn Du seit Deinem Umzug nach Stuttgart in Mainz nicht mehr gewohnt hast, wird die Stadt Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Wenn Du nachweisen kannst, dass die Meldung mit Nebenwohnung in Mainz ein Irrtum war, müsste die Besteuerung „mangels Masse“ eigentlich entfallen. Aber der Nachweis muss stimmen, denn die Stadt wird das eventuell nachprüfen. Es funktioniert nur, wenn Du wirklich im wahrsten Sinne des Wortes aus der Mainzer Wohnung ausgezogen bist.
Wenn die jetzige Nebenwohnung aber ein Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern ist, würde ich auf keinen Fall zahlen (kein Innehaben der Nebenwohnung). Im Übrigen würde ich bei allem, was das Mainzer Steueramt in Melderechtsfragen absondert, sehr, sehr skeptisch sein.
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