ZWS Nürnberg..."unwissenheit schützt vor strafe nicht?!"

hinterpfalz @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 4887 Tagen)

Hallo,


habe folgendes Problem:

Ich war von 07.2008-08.2008 mit erstwohnsitz in nürnberg bei meiner oma gemeldet(somit war keine miete fällig). danach habe ich meinen erstwohnsitz (08.2008) wieder in meinen heimatort gelegt und vergessen/übersehen, dass mein zweitwohnsitz in nürnberg ist!

als ich 07.2009 mit dem studium begann, änderte ich wiederum meinen erstwohnsitz und den zweitwohnsitz auf mein elternhaus. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass ich noch in nürnberg gemeldet sei, was ich sofort entfernte...

nun bekam ich die letzten tage einen brief, in dem ich den meldebogen zur ZWS ausfüllen soll.

während meiner zeit als erst/zweitwohnsitz gemeldeter in nürnberg war ich schüler, hatte weder ein eigenes zimmer in nbg und war während des 1 jahres max. 7 tage in nürnberg!


es kann doch nich sein, dass ich am ende einen batzen geld für NICHTS zahlen muss....! habe ja keine öffentlichen leistungen beansprucht oder sonstiges, die eine ZWS legitimieren würden :(


gruß

ZWS Nürnberg..."unwissenheit schützt vor strafe nicht?!"

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 4887 Tagen) @ hinterpfalz

Deine vielen Wohnsitze verwirren mich, und ich gehe mal davon aus, dass es sich hier – wie immer – ums Melderecht geht. Das mag Dir, wie vielen anderen klein kariert erscheinen, ist es aber nicht. Denn mit den richtigen Begriffen wird die Sache etwas einfacher: Du warst für die Zeit vom August 2008 bis Juli 2009 in Nürnberg mit Nebenwohnung und mit Hauptwohnung an Deinem Heimatort registriert.

Die entscheidende Frage für die Steuerpflicht ist einzig und allein, ob Du diese Nebenwohnung (bei Deiner Oma>) „innegehabt“ hast, oder ob Deine Oma Dir nur eine tatsächliche (jederzeit widerrufliche) Wohngelegenheit ohne jede rechtliche Verfügungsbefugnis geboten hat. Wenn letzteres zutrifft, hattest Du die Nebenwohnung nicht inne und damit auch keine Zweitwohnung in Nürnberg. Denn gem. § 2 Abs. 1 der u.a. deswegen verfassungswidrigen Satzung ist eine Zweitwohnung
„…jede Wohnung im Stadtgebiet, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung … innehat.“

Kein Innehaben der „Wohnung im Stadtgebiet“ = keine Zweitwohnung. Keine Zweitwohnung = keine ZWSteuer.

Nun kenne ich den Nürnberger Meldebogen zur Zweitwohnungsteuer nicht, gehe aber davon aus, dass er genau so kriminell ist wie die meisten anderen. Da wird überhaupt nicht nach der Nebenwohnung gefragt, sondern gleich davon ausgegangen, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung. Und das Nutzen mit einer Wohnung wird mit dem Innehaben gleichgesetzt. Wer den Bogen vollständig ausfüllt, kriegt sofort Probleme in Form eines Steuerbescheids.

Was tun> Wenn nur nach der Zweitwohnung, nicht aber nach der Nebenwohnung gefragt wird:
Im Fragebogen nur die Anschrift der Hauptwohnung und die Bearbeitungsnummer angeben, den Rest entwerten und dann unterschreiben. Keine Telefonnummer angeben – die wollen nur Unsinn erzählen und nachweisen kann man als Bürger nichts von dem, was gesprochen wurde. Den so ausgefüllten „Meldebogen“ mit einem Anschreiben zurück an die Stadt.
Je nach Temperament kannst Du in etwa schreiben (dabei Groß- und kleinschreibung beachten):
„S.g.D.u.H.
nach besten Wissen und Gewissen ist es mir nicht möglich, die in der Anlage beigefügte „Steuererklärung“ wahrheitsgemäß vollständiger auszufüllen.
Bei der in Rede stehenden Wohnung handelte es sich um eine Nebenwohnung und nicht um eine Zweitwohnung. Eine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung, insbesondere dann nicht, wenn, wie es bei mir der Fall war, ich die Nebenwohnung nicht innehatte sondern mir hinsichtlich dieser Wohnung nur eine tatsächliche (jederzeit widerrufliche) Wohngelegenheit ohne jede rechtliche Verfügungsbefugnis geboten worden war.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen für Auskünfte im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht gerne zur Verfügung.
M.f.G.
Unterschrift“

Wie die Stadt darauf reagiert, weiß ich nicht. Aber bei Bedarf kannst Du hier ja wieder posten.

Wenn Du es ein bisschen schärfer haben willst, hänge als letzten Satz an:
Dazu bitte ich Sie, mir nachprüfbar darzulegen, warum Sie die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung für vereinbar mit dem Grundgesetz halten.

Ansonsten:
» ... war ich schüler, hatte weder ein eigenes zimmer in nbg und war während des 1 jahres max. 7 tage in nürnberg!
Interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nichts.

» es kann doch nich sein, dass ich am ende einen batzen geld für NICHTS zahlen muss....!
Und ob das sein kann.

» habe ja keine öffentlichen leistungen beansprucht oder
sonstiges, die eine ZWS legitimieren würden :(
Eine verfassungswidrige Steuer auf der Grundlage einer nichtigen Satzung kann NICHTS legitimieren - sie ist nicht mal legal. Auch sonst hat die ZWSt Legitimationsschwierigkeiten - kann aber legal sein.