Zweitwohnsitzsteuer Dortmund

itsjustme @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 4906 Tagen)

Ich hab seit über 4 Jahren eine Zweiwohnung in Dortmund angemeldet. Nun nach über 4 Jahren bekomme ich von der Stadt eine Anhörung. Dabei soll ich alles mögliche vorlegen: Mietvertrag, Ort und Dauer der Beschäftigung, Nachweis über wöchentliche Arbeitszeit, Mitteilung über die Anzahl der Tage der Anwesenheit in Dortmund, Bestätigung der Ehefrau ob wir getrennt lebend waren, Bestätigung der Ehefrau, ob die Zweitwohnung von ihr mitbewohnt wurde.

Muss ich dies alles vorlegen> Ich halte das teilweise schon für diskriminierend

Zweitwohnsitzsteuer Dortmund

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 4906 Tagen) @ itsjustme

» Ich halte das teilweise schon für diskriminierend
Nicht nur teilweise. Das ist behördliche Willkür pur. Da überlegt man sich schon, ob einige Leute noch alle Tassen im Schrank haben.

Was dahinter steckt:
Die Satzung der Stadt Dortmund ist nichtig (BVerfG Beschluss vom 11. Oktober 2005- 1 BvR 2627/03 -). Das Problem: Keine Sau interessiert sich dafür, und jeder dahergelaufene …. (Eigenzensur) fühlt sich berufen, dass Urteil nach seinem Gusto auszulegen. Da kommt am Ende bei raus:
Die Satzung ist rechtmäßige Grundlage, wenn „Befreiungstastbestände“ erfunden werden – in Dortmund stehen die nicht mal in der Satzung. Die Verwaltung scheint das Kraft eigener Wassersuppe so verstehen zu wollen: Der Verheiratete
a) darf nicht dauernd getrennt leben (das muss dann die Ehefrau bestätigen),
b) muss sich aus beruflichen Gründen vorwiegend in Dortmund aufhalten (was mit Dauer der Beschäftigung und Tage der Abwesenheit von Dortmund nachgewiesen werden soll)
c) muss seine Hauptwohnung (= eheliche Wohnung) in einer anderen Kommune haben,
d) die Ehefrau darf die Nebenwohnung nicht benutzen (was sie bestätigen muss).
Das alles muss der Verheiratete akribisch genau „beweisen“. Dabei spielt so etwas wie Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung keine Rolle und amtlich bereits entschiedene Dinge müssen erneut „begutachtet“ werden.

Der Mietvertrag hat hier keine Bedeutung. Er dient nur der Bestimmung der Bemessungsgrundlage.

Was tun>
a) Mauern – vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn man nichts zu befürchten hat.
b) Alles und noch viel mehr vorlegen, was gefordert wird und sich der Entscheidung der Behörde unterwerfen.

Was ich tun würde, wüsste ich.

Zweitwohnsitzsteuer Dortmund

Rebell @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 4905 Tagen) @ Alfred

» » Ich halte das teilweise schon für diskriminierend
» Nicht nur teilweise. Das ist behördliche Willkür pur. Da überlegt man sich

» Was dahinter steckt:
» Die Satzung der Stadt Dortmund ist nichtig (BVerfG Beschluss vom 11.
» Oktober 2005- 1 BvR 2627/03 -). Das Problem: Keine Sau interessiert sich
» dafür, und jeder dahergelaufene …. (Eigenzensur) fühlt sich berufen, dass
» Urteil nach seinem Gusto auszulegen. Da kommt am Ende bei raus:
» Die Satzung ist rechtmäßige Grundlage, wenn „Befreiungstastbestände“
» erfunden werden – in Dortmund stehen die nicht mal in der Satzung. Die
» Verwaltung scheint das Kraft eigener Wassersuppe so verstehen zu wollen:
» Der Verheiratete
» a) darf nicht dauernd getrennt leben (das muss dann die Ehefrau
» bestätigen),
» b) muss sich aus beruflichen Gründen vorwiegend in Dortmund aufhalten (was
» mit Dauer der Beschäftigung und Tage der Abwesenheit von Dortmund
» nachgewiesen werden soll)
» c) muss seine Hauptwohnung (= eheliche Wohnung) in einer anderen Kommune
» haben,
» d) die Ehefrau darf die Nebenwohnung nicht benutzen (was sie bestätigen
» muss).
» Das alles muss der Verheiratete akribisch genau „beweisen“. Dabei spielt so
» etwas wie Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung keine Rolle
» und amtlich bereits entschiedene Dinge müssen erneut „begutachtet“ werden.
»
» Der Mietvertrag hat hier keine Bedeutung. Er dient nur der Bestimmung der
» Bemessungsgrundlage.
»
» Was tun>
» a) Mauern – vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn man nichts zu befürchten
» hat.
» b) Alles und noch viel mehr vorlegen, was gefordert wird und sich der
» Entscheidung der Behörde unterwerfen.
»
Hier könnte man bei genauer Betrachtung immer wieder und zwar bundesweit das Gefühl bekommen, man hat aus der Geschichte nichts dazugelernt
Es gibt immer wieder Dinge, welche man keinesfalls ansprechen darf, denn sonst wird man in die Ecke eines Re............... gestellt, die Wahrheit wirklich aussprechen ist nur wegen Gefährdung zu unterlassen, denn man macht sich sehr schnell strafbar!
Was hat denn der Innehaber einer Zweitwohnung eigentlich verbrochen> Wozu diese Art von Verfolgung u. Diskrimminierung> bzw. Abstrafung mit einer gesonderten Besteuerung> Teilweise Enteignung> Das alles gab schon einmal aber, leider mit katastrophalen Folgen einer Nation!

Zweitwohnsitzsteuer Dortmund

itsjustme @, Dienstag, 16.11.2010 (vor 4900 Tagen) @ Rebell

Erst einmal habe ich nichts zu befürchten. Ich bin verheiratet. Ich hatte meinen Erstwohnsitz beibehalten und meine Frau lebte am Erstawohnsitz.

Der Witz bei der Sache ist. Ich hatte ja bereits im Juni 2006 diesen komischen Fragebogen der Stadt Dortmund wahrheitsgemäss ausgefüllt. Danach habe ich dann über 4 Jahre nichts mehr gehört.

Ich habe nun heute eine Kopie meines Mietvertrages und eine Bescheinigung meines Arbeitgebers an die Stadt geschickt.

Zu den Bestätigungen die ich von meiner Frau beilegen sollte habe ich geschrieben:
" Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einer Erklärung meiner Frau mehr Glauben schenken, als einer Erklärung, die ich bereits abgegeben habe. Eine Prüfung, dass wir nicht dauernd getrennt gelebt haben, können sie sicherlich auch bei meinem Wohnsitzfinanzamt vornehmen, bei dem wir gemeinsam veranlagt werden".

Damit ist der Fall für mich erst einmal erledigt. Mal sehen, was die Stadt Dortmund nun schreibt.