Jagd auf Erstwohnsitz i.der Statistik für Stuttgart

Rebell @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4862 Tagen)

Ob denn mit der Jagd nach möglichst vielen Erstwohnsitzbürger das Mango von Stuttgart 21 ausgleichen wird>
Aus der Süwestpresse:
Stuttgart. In Stuttgart wird vom kommenden Jahr an eine Zweitwohnungssteuer erhoben - es gibt rund 37 000 Betroffene, die sich entscheiden müssen.
Vom 1. Januar an wird in Stuttgart erstmals eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Rund 37 000 Betroffene müssen bis zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen haben: Erklären sie die Landeshauptstadt zu ihrem neuen Hauptwohnsitz, zahlen sie die neue Abgabe oder melden sie sich ab.
Die Steuer auf den Zweitwohnsitz erweist sich in den Kassen zahlreicher Kommunen als lukrative Einnahmequelle. Entsprechend überraschte es wenig, dass auch der Stuttgarter Gemeinderat Ende vergangenen Jahres grünes Licht für eine Einführung ab Januar 2011 gab.
Die neue Abgabe beträgt in der Landeshauptstadt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Ausgenommen sind Menschen in Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen sowie minderjährige Auszubildende. Um Überraschungen zu vermeiden, wurden seit April dieses Jahres zwei Informationsschreiben versandt, in denen die Betroffenen auf die neue Rechtslage hingewiesen werden. Seither hat sich einiges bewegt - vor allem bei der Einwohnerzahl. Waren laut Statistischem Amt der Stadt im Januar 2010 rund 592 000 Personen registriert, lag die Zahl Ende August bei knapp 581 000 und Ende Oktober bei 565 225.
Allerdings sind die Abmeldungen nicht auf plötzliche Wegzüge zurückzuführen. Vielmehr nahmen in den vergangenen Monaten mehr als 17 000 Personen mit der Stadt Kontakt auf, deren Zweitwohnungen in Stuttgart schon vor Jahren aufgelöst worden sind. Dies war jedoch nie an das entsprechende Amt weitergegeben worden. Die so genannten Karteileichen können jetzt aus dem Melderegister herausgenommen werden.
Von Seiten der Stadt schielt man mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer aber nicht nur auf die Erträge, die durch die neue Abgabe auf den Zweitwohnsitz erwartet werden. Vielmehr sprudeln die Gelder vor allem dann, wenn möglichst viele Bürger in Stuttgart ihren bisherigen Zweit- in einen Erstwohnsitz umwandeln.
Finanzbürgermeister Michael Föll rechnet bis Jahresende mit einem Anstieg bei den Hauptwohnsitzen um rund 3000. Das würde bis zu drei Millionen Euro aus dem Finanzausgleich und bis zu 1,2 Millionen Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in die Kasse spülen. ae

Jagd auf Erstwohnsitz i.der Statistik für Stuttgart

Alfred @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4861 Tagen) @ Rebell

» Aus der Süwestpresse:
» Rund 37 000 Betroffene müssen bis zu diesem Zeitpunkt eine
» Entscheidung getroffen haben: Erklären sie die Landeshauptstadt zu ihrem neuen Hauptwohnsitz, zahlen sie die neue Abgabe oder melden sie sich ab.
Niemand muss oder kann sich entscheiden, ob er sich in Stuttgart mit Hauptwohnung registrieren lässt oder bereits registrierte Nebenwohnung abmeldet. Was zu tun ist richtet sich (theoretisch) nach dem Meldegesetz und nichts anderem.
So viel zur Pressefreiheit.

» Die Steuer auf den Zweitwohnsitz erweist sich in den Kassen zahlreicher Kommunen als lukrative Einnahmequelle.
Nicht nur für die Kommunen, auch für die Gerichte.

» ...Überraschungen zu vermeiden, wurden seit April dieses Jahres zwei Informationsschreiben versandt, in denen die Betroffenen auf die neue Rechtslage hingewiesen werden.
Das waren eher Desinformationsschreiben, die eine Rechtslage vorgaukeln sollten.

» Vielmehr nahmen in den vergangenen Monaten mehr als 17000 Personen mit der Stadt Kontakt auf, deren Zweitwohnungen in Stuttgart schon vor Jahren aufgelöst worden sind.
Wiue kann man eine Zweitwohnung auflösen, wenn es die bis 1.1.2011 überhaupt nicht gibt>

» ... möglichst viele Bürger in Stuttgart ihren bisherigen Zweit- in einen Erstwohnsitz umwandeln.
Das bewegt gar nichts.

» Finanzbürgermeister Michael Föll rechnet ... Das würde bis zu drei Millionen Euro aus dem Finanzausgleich und bis zu 1,2 Millionen Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in die Kasse spülen.
Geld, das rechtskonform aus den Kassen anderer Kommunen herausgespült wird.

Ansonsten:
Die Stuttgarter Satzung könnte das VG Stuttgart eben so auslasten wie die Kölner das VG Köln. Stuttgart berücksichtigt weder Entscheidungen des BVerwG noch des BVerfG, ist unausgegoren und in Verbindung mit den amtlichen Verlautbarungen zur Zweitwohnungsteuer ein unwiderlegbarer Beweis, dass man das blind Abgeschriebene nicht verstanden hat. Erkennbar ist das schon an der unsinnigen Behauptung, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein soll – da lacht vermutlich sogar das BVerwG, das sich und der Sache mit seinen Entscheidungen zu den menschlichen Bedürfnissen keinen Gefallen getan hat.
Besonders blühender Unsinn ist § 3 Art. 3.

Jagd auf Erstwohnsitz i.der Statistik für Stuttgart

Verfassungstreu @, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 4478 Tagen) @ Alfred

» Die Stuttgarter Satzung könnte das VG Stuttgart eben so auslasten wie die Kölner das VG Köln. Stuttgart berücksichtigt weder Entscheidungen des BVerwG noch des BVerfG, ist unausgegoren und in Verbindung mit den amtlichen Verlautbarungen zur Zweitwohnungsteuer ein unwiderlegbarer Beweis, dass man das blind Abgeschriebene nicht verstanden hat. (...) Besonders blühender Unsinn ist § 3 Art. 3.

=> Frage zum Thema: Als wie zulässig schätzt Du die Freiburger Satzung ein (die eng an die Stuttgarter angelehnt ist)> Darin heißt es ebenfalls unter §3 Abs.3:

„Die Befreiung [von der Steuer] gilt nur, wenn die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung der verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Person ist.“

ÜBERWIEGEND> Wieso muss ich überwiegend in Freiburg in der NW sein> Ich bin verheiratet und haben den Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt. Als Freiberufler nutze ich die Freiburger NW aber eben NICHT überwiegend – und benötige sie trotzdem und regelmäßig seit Jahren, da sich mein Hauptauftraggeber in Freiburg befindet.
Gilt das Urteil des BVG von 2005 („die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar“) für verheiratete Erwärbstätige also nicht>

Oder ist diese Freiburger Satzung (zumindest §3 Abs.3) schlicht unrechtmäßig>

Jagd auf Erstwohnsitz i.der Statistik für Stuttgart

Alfred @, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 4477 Tagen) @ Verfassungstreu

Ich halte jede Satzumg, die die Steuerpflicht an die melderechtliche Registrierung einer Wohnung als Nebenwohnung anknüpft für verfassungswidrig. Das hilft Dir allerdings auch nicht viel weiter. Die wenigsten Gerichte vetreten diese Auffassung, sie schreiben lieber ab.