ZWSt München

MART @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 4885 Tagen)

Meine Frau und ich haben unsere Hauptwohnung ausserhalb von München. Wir haben eine Nebenwohnung in München, die gleichzeitig einzige Wohnung unserer beiden volljährigen Kinder ist. Unsere Kinder haben mit uns keinen Mietvertrag, sie wohnen einfach da und wir sind eben auch öfters da.
Reduziert sich unsere ZWSt anteilig, da die Wohnung auch als einzige Wohnung unserer Kinder dient.
Nach meinem Verständnis dürfte nur die Hälfte der vollen ZWSt anfallen.

ZWSt München

Alfred @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 4885 Tagen) @ MART

Wenn Du und Deine Frau wirklich in München mit Nebenwohnung gemeldet seid, ist euch nicht zu helfen.
Aus Sicht der Zweitwohnungsteuerpflicht wären folgende melderechtlichen Verhältnisse ideal und zulässig:
- Kinder mit alleiniger Wohnung in München ,
- Du und Deine Frau mit alleiniger Wohnung „außerhalb Münchens“
registriert. Wenn ihr (Du und/oder Deine Frau) die Kinder in München besucht, ist das melderechtlich nicht relevant. Damit gibt es keine Nebenwohnung, aus deren Existenz sich eine Zweitwohnung ableiten ließe. Damit bleibt nur noch die Bestimmung
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.“übrig. Da könnte man einen Rechtsstreit entfachen, weil keine Hautwohnung existiert. Sicherer ist es aber, mit den Kindern einen Mietvertrag (statt Miete: Verpflichtung der Kinder, die Wohnung instand zu halten und sämtliche Nebenkosten zu tragen) abzuschließen. Damit müssten alle Klippen umschifft sein.