Zweitwohnungssteuer?

laika84 @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen)

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich habe einen Brief von der Stadt Köln bekommen in der eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer beiliegt. Mir stellt sich nun die Frage wie ich das ganze ausfüllen soll.

Ich wohne seit 2006 auf Grund meines Studiums in Köln. Da ich jedoch einen Studienkredit von der Sparkasse aus meiner Heimatstadt Lübeck bezogen habe, habe ich mich beim Umzug nach Köln hier mit Nebenwohnung in Köln gemeldet und die Hauptwohnung in Lübeck gelassen. Das ganze wurde mir von der Sparkasse Lübeck so empfohlen damit ich den Studienkredit auch bekomme.

Die komplette Zeit habe ich die gemeldete Zweitwohnung jedoch als Hauptwohnung genutzt, erst jetzt wo ich nicht mehr studiere habe ich das ganze Umgemeldet und nun als Hauptwohnung eintragen lassen.

Meine Frage ist nun was trage ich in die Erklärung ein>
Die jetzige Hauptwohnung oder die frühere Haupt und Nebenwohnung>
Und was kreuze ich an, da die Wohnung für mich ja im Grunde nie Nebenwohnung war, da ich nahezu 365 Tage im Jahr dort gewohnt habe>
Wollen die nun rückwirkend für die 4 Jahre die ich hier wohne die Steuer einkassieren > Davon abgesehen das ich dieses Geld überhaupt nicht besitze, kann es doch nicht sein das ich erst jetzt so einen Bescheid kriege>

Da die ja immer irgendwelche Beweise fordern weiß ich auch nicht wie ich denen das ganze klar machen soll. Ich hab noch meine letzte Studienbescheinigung vom letzten Semester und eine Leistungskarte der belegten Prüfungen aber ansonsten habe ich keine "Beweise" das ich die ganze Zeit in Köln gelebt habe...

Puh ich weiß nich ob mir da jemand weiterhelfen kann, aber es wäre nett wenn jemand mich ein wenig schlauer machen könnte.

Zweitwohnungssteuer?

Alfred @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ laika84

» ... Erklärung zur Zweitwohnungssteuer beiliegt. Mir stellt sich nun die Frage wie ich das ganze ausfüllen soll.
Welchen Termin für die Abgabe der Steuererklärung hat die Stadt Dir gesetzt>

» ...wurde mir von der Sparkasse Lübeck so empfohlen damit ich den Studienkredit auch bekomme.
Diese Empfehlung war rechtswidrig.

» ... umgemeldet und nun als Hauptwohnung eintragen lassen.
Als Hauptwohnung oder als alleinige Wohnung> Von wann bis wann (TT,MM,JJ) warst Du mit Nebenwohnung in Köln registriert>

» Wollen die nun rückwirkend für die 4 Jahre die ich hier wohne die Steuer einkassieren>
Ja.

» Davon abgesehen das ich dieses Geld überhaupt nicht besitze,
Das ist unerheblich.

» ...kann es doch nicht sein das ich erst jetzt so einen Bescheid kriege>
Doch, es ist ja so und dürfte gerade noch so eben auch fristgerecht sein. Außerdem hast Du (noch) keinen Steuerbescheid sondern nur die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.

» ...Beweise fordern ... Ich hab noch meine letzte
» Studienbescheinigung vom letzten Semester und eine Leistungskarte der belegten Prüfungen aber ansonsten habe ich keine "Beweise" das ich die ganze Zeit in Köln gelebt habe...
Die wirst Du aber brauchen. Damit steht und fällt die ganze Sache. Die Studienbescheinigung allein ist nicht ausreichend, denn in den Semesterferien/vorlesungsfreien Tagen sowie an Sonn- und Feiertage hättest Du ja nach Lübeck fahren können. Dann wäre Dein vorwiegender Aufenthalt dort gewesen.
Als Nachweise wären geeignet: Nachweis des Strom-/Wasserverbrauchs und der Heizkosten, Betätigungen, dass Du Dich vorwiegend in Köln bzw. in den oben genannten Zeiträumen nicht in Lübeck aufgehalten hast (z.B. von Deinen Eltern/Freunden/Bekannten). Ggf. Bestätigungen über Jobs/Vereine usw. für die Anwesenheit in Köln am Wochenende/an freien Tagen.
Wie sieht es dait aus>

Erläuterungen zum Ausfüllen des "amtlichen Vordrucks" folgen, sobald die Fragen beantwortet sind. Dabei gehe ich davon aus, dass Du seit 2006 volljährig und bis 2010 auch ledig/nicht lebenspartnerschaftlich gebunden warst.

Zweitwohnungssteuer?

laika84 @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ Alfred

» Welchen Termin für die Abgabe der Steuererklärung hat die Stadt Dir gesetzt>
17.12.2010

» Diese Empfehlung war rechtswidrig.
Na Klasse, schriftlich habe ich dazu aber auch nichts da mir das ganze nur mündlich während des Vertragsgesprächs mitgeteilt wurde. Andernfalls wäre ich ja gar nicht auf die Idee gekommen mich mit Nebenwohnung anzumelden...

» Als Hauptwohnung oder als alleinige Wohnung> Von wann bis wann (TT,MM,JJ) warst Du mit Nebenwohnung in Köln registriert>
Auf dem Schreiben steht "Neue Hauptwohnung (frühere Nebenwohnung)" Die alte Hauptwohnung war das Haus meiner Eltern in dem sie aber nun aber auch nicht mehr wohnen.
Mit Nebenwohnung war ich vom 7.9.2006 - 03.12.2010 gemeldet

» Das ist unerheblich.
Naja die Frage ist was passiert wenn sie Abbuchen wollen aber das Konto nicht gedeckt ist...

» Als Nachweise wären geeignet: Nachweis des Strom-/Wasserverbrauchs und der Heizkosten, Betätigungen, dass Du Dich vorwiegend in Köln bzw. in den oben genannten Zeiträumen nicht in Lübeck aufgehalten hast (z.B. von Deinen Eltern/Freunden/Bekannten). Ggf. Bestätigungen über Jobs/Vereine usw. für die Anwesenheit in Köln am Wochenende/an freien Tagen.
» Wie sieht es damit aus>
Ein paar Tage im Jahr war ich auch sicherlich in Lübeck wieviele genau kann ich rückwirkend unmöglich feststellen.
Stromrechnungen wären etwas was ich noch habe. Von meinen Eltern könnte ich sicher eine Bestätigung kriegen das ich nicht in Lübeck war...aber das ist sicher kein aussagekräftiger Beweis. Was Jobs/Vereine angeht hatte ich nie etwas regelmäßiges wo ich Beweise vorlegen könnte. Ich habe hier in Köln auch nicht wirklich einen Freundeskreis der irgendetwas bestätigen könnte.

» Dabei gehe ich davon aus, dass Du seit 2006 volljährig und bis 2010 auch ledig/nicht lebenspartnerschaftlich gebunden warst.
Ja ich war die komplette Zeit Volljährig ich bin jetzt 26 Jahre alt und war die ganze Zeit ledig.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Zweitwohnungssteuer?

Alfred @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ laika84

Na ja, da bleiben noch ein paar Fragen offen. Für die Steuererklärung sollte es aber vorerst reichen.
Da trägst Du bei Haupt- und Nebenwohnung Deine Kölner Anschrift ein. Außerdem solltest Du in der Erklärung „keine Zweitwohnung“ ankreuzen und als Begründung angeben:
„Bei der in Frage stehenden Wohnung handelt es sich um meine Erstwohnung, die trotz meines vorwiegenden Aufenthalts in Köln fälschlich als Nebenwohnung registriert war. Dies kann ich bei Bedarf durch eigene Erklärung. Erklärung meiner Eltern und Energieverbrauchsrechnungen belegen.“
Das ist dann eine „Negativerklärung“ und mehr solltest Du vorerst nicht ausfüllen (Unterschrift nicht vergessen).
Erklärung fristgerecht abgeben.

Zusatzfrage:
Von wann ist die Aufforderung der Stadt zur Abgabe der Steuererklärung>

Zweitwohnungssteuer?

laika84 @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ Alfred

Okay, dann werde ich das erstmal so ausfüllen und
dann mal sehen was da vom Steueramt noch kommt.

Ich werde dann hier berichten wie es weitergegangen ist.

Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für deine schnelle und kompetente Hilfe :-)

Zweitwohnungssteuer?

LionelHutz @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ laika84

Der Kredit und die bewusst falsche Meldung machen die Sache kompliziert... Vermutlich ist Zahlstelle die Sparkasse am Ort der Hauptwohnung. Dann hättest Du bei korrekter Meldung das Darlehen in Köln beantragen müssen. Kein Geschäft für Lübeck... Das ist aber nur Vermutung.

Bei Deinen Äußerungen gegenüber der Stadt solltest Du bedenken, dass manches auch als Boomrang wieder zurück kommen kann und zudem für Dich die Zusammenhänge mit dem Kredit vorher klären. Die Verteidigung, man habe sich von vornherein bewusst falsch gemeldet, kann einen zwar aus der Steuer bringen, aber möglicherweise ein Bußgeld und anderen Ärger nach sich ziehen.

Du solltest davon ausgehen, dass Köln für den gesamten Zeitraum den Du mit Nebenwohnung gemeldet bist/warst Zweitwohnungssteuer von Dir haben will. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Stadt da nicht mit sich reden lässt.

Meine Einschätzung ist, dass die Kölner Steuer momentan gewaltig unter Beschuss ist und schon stark wankt. Unzählige Klagen sind anhängig. Die Stadt hat in vielen Fällen, wie bei Dir, erst ein paar Jahre gewartet bis sie Einwohner mit Nebenwohnung zur Steuererklärung aufgefordert hat. Da in diesen Fällen meist mehrere Tausend Euro an Steuern aufgelaufen sein sollen, bleibt den Betroffenen natürlich nur die Klage.

An Deiner Stelle würde ich der Stadt, wie auch immer, verklickern, dass Du fast ausschließlich Deine Kölner Wohnung genutzt hast. Zudem würde ich bereits bevor ein Bescheid erlassen wird, unmissverständlich klar machen, dass Du nicht für mehrere Jahre Steuern nachzahlen wirst und gegen einen entsprechenden Bescheid klagen wirst.

Ist der Bescheid in der Welt, bleibt Dir ohnehin nur noch die Klage.

Viel Glück & Erfolg!

Zweitwohnungssteuer?

Alfred @, Dienstag, 14.12.2010 (vor 4854 Tagen) @ LionelHutz

» Meine Einschätzung ist, dass die Kölner Steuer momentan gewaltig unter Beschuss ist und schon stark wankt.
Dein Wort in Gottes Gehörgang und in das der Oberrichter aus Münster.

» An Deiner Stelle würde ich der Stadt, wie auch immer, verklickern, dass Du fast ausschließlich Deine Kölner Wohnung genutzt hast.
Eben, und das tunlichst so, dass der Eindruck „bewusst falsche Meldung“ gar nicht erst aufkommt.
Welche von mehreren Wohnungen als Nebenwohnung zu registrieren ist, bestimmt schließlich die Meldebehörde und nicht der Einwohner. Als deren Mitarbeiter erschiene es mir wenig plausibel, dass jemand aus Lübeck, der in Köln studiert, jedes Wochenende und jeden vorlesungsfreien Tag nach Lübeck fahren sollte. Da sollte man glatt aus seinem Büroschlaf aufwachen. Das kann und soll natürlich keine Entschuldigung für melderechtswidriges Verhalten sein . Auf jeden Fall wäre aber zu klären, ob überhaupt bewusst falsche Angaben gemacht wurden, oder ob die Stadt die Erklärung, in Köln sei die Nebenwohnug, als Wunsch des Einwohners einfach hingenommen hat - frei nach der Vorstellung: Wat wells de maache>