HH - kompliziert oder ganz einfach?

Marie_50 @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4790 Tagen)

Hallo, vielleicht ist es kompliziert, vielleicht auch ganz einfach.

Ich habe meinen Erstwohnsitz in HH, mein Lebenspartner muss seinen Erstwohnsitz wg. seiner Praxis und der damit verbundenen Pflicht zur kurzfristigen Erreichbarkeit in Münster behalten, möchte seinen Zweitwohnsitz aber in HH anmelden. Da wird wahrscheinlich die ZWS fällig, oder>

Aber: Wie ist die gleiche Situation, wenn wir verheiratet sind (was demnächst sein wird). Gilt dann für den Zweitwohnsitz in HH die "Pendlerausnahme" für uns>

Ich bedank mich schon jetzt für die Auflösung des Rätsels und grüße die Ratgebenden ganz freundlich.

Marie_50

HH - kompliziert oder ganz einfach?

Alfred @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4790 Tagen) @ Marie_50

» Hallo, vielleicht ist es kompliziert, vielleicht auch ganz einfach.

Nichts ist kompliziert - man muss sich nur an die Gesetze halten. Die Wohnsitze kann man haben, wo man will - es sei denn, man gehört zu den Ausnahmen.

Ich gehe wegen der „demnächsten Heirat“ mal davon aus, dass mit Lebenspartner ein ER gemeint ist. Falls nicht, bitte SIE setzen (

Wieso bitte um alles in der Welt will er einen „Zweitwohnsitz“ in Hamburg haben> Er kann Dich doch besuchen, so oft sie will – ganz ohne Wohnsitz. und auch ohne melderechtliche Registrierung. Und wenn es unbedingt sein muss – dann eben Nebenwohnung ohne Innehabung (was ja sogar stimmen dürfte) und schon wird keine ZWSt fällig. Jeder hat eine Wohnung, man besucht sich gegenseitig. Kann man dann als Ehepaar auch so belassen.

Wenn er die Hauptwohnung im MS behält und sich in Hamburg mit Nebenwohnung registrieren lässt, wäre vmtl. ZWSt fällig. Am Rande bemerkt: Es gibt keine „Pendlerausnahmen“, nur verfassungswidrige Satzungen.

Keine ZWSt dürfte anfallen, wenn er es bei der alleinigen Wohnung in MS belässt, Du Dich dort mit Hauptwohnung registrieren lässt (gemeinsame Wohnung der Familie) und die Wohnung in Hamburg zur Nebenwohnung machst. Da darf er sich dann wieder nicht registrieren lassen. Umgekehrt geht es natürlich genau so.

Dazu noch Fragen>

HH - kompliziert oder ganz einfach?

Alfred @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4790 Tagen) @ Alfred

Einmal mehr Babylon>
Zur Verwirrung und nichjt besonders hilfreich. Aber weil das Urteil rechtskräftig ist, aus NRW stammt und einfach schön ist, hier noch einmal, was genau bei Verheirateten eine steuerbare Zweitwohnung ist:

Da Verheiratete
„sich nach § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG (...), wonach bei Eheleuten grundsätzlich der Familienwohnsitz als Hauptwohnung zu melden ist, nur mit Nebenwohnung melden können, sind sie selbst dann zweitwohnungsteuerpflichtig, wenn die Erwerbszweitwohnung nicht ihre Nebenwohnung, sondern Hauptwohnung ist. Demgegenüber können (und müssen) Ledige in dieser Situation die Erwerbszweitwohnung entsprechend der vorwiegenden Nutzung als Hauptwohnung anmelden. … Eine Diskriminierung … liegt jedoch nur dann vor, wenn die Erwerbszweitwohnung, bei ausschließlicher Betrachtung der steuerpflichtigen Person nach tatsächlichen Nutzungsverhältnissen die Hauptwohnung, d.h. die vorwiegend benutzte Wohnung, des Steuerpflichtigen ist.“

Danach ist doch wohl für Jedermann alles klar, oder>

HH - kompliziert oder ganz einfach?

Marie_50 @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4790 Tagen) @ Alfred

Hey, danke für die schnelle Rückmeldung. Ok, könnte ja alles so gemacht werden. Aber: Wir wollen mittel- und langfristig in HH wohnen und leben. Warum soll ich mich dann in MS anmelden> Und: Die Anmeldung mit Zweitwohnsitz meines Liebsten in HH hat - ja, ich geb es zu - auch steuerliche Vorteile - wenn eben nicht die ZWSt alles auffressen würde. Also: Fragen hab ich jetzt keine mehr, dies nur noch mal zur Erklärung. Und noch mal besten Dank für die Mühe.

Marie_50

HH - kompliziert oder ganz einfach?

Alfred @, Mittwoch, 16.02.2011 (vor 4790 Tagen) @ Marie_50

» Aber: Wir wollen mittel- und langfristig in HH wohnen und leben. Warum soll ich mich dann in MS anmelden>
Es geht, wie gesagt auch umgekehrt.

» Die Anmeldung mit
NEBENWOHNUNG ... in HH hat - ja, ich geb es zu - auch steuerliche Vorteile
Das ist nichts Ehrenrühriges. Aber die sehe ich so nicht. Der Lebensmittelpunkt hat schließlich nichts mit der melderechtlichen Registrierung zu tun (erleichtert es allenfalls).

Aber nochmals:
So lange ihr nicht verheirat seid, kann Dein Freund sich in HH mit Nebnwohnung registrieren lassen, ohne zwangsläufig ZWSt zahlen zu müssen.