Zweit- oder Hauptwohnsitz?

Limmi18 @, Samstag, 05.03.2011 (vor 4794 Tagen)

Hallo,

Meine Frau und ich besitzen in der Nähe von Schwerin ein EFH und arbeiten über die Woche in Hamburg. Da wir eine tägl. Fahrt nach Schwerin als eine Belastung ansehen, haben wir in Hamburg eine kleine Wohnung angemietet und fahren nur noch ein- bis zweimal in der Woche und an den Wochenenden nach Hause.
Als wir nun unseren Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen wollten, schrieb uns das Finanzamt Schwerin, das es nicht mehr für uns zuständig ist, da unser überwiegender Aufenthaltsort nun Hamburg ist. Unsere Unterlagen wurden nach Hamburg zur Bearbeitung weitergereicht.
Ebenfalls soll nun aus diesem Grund Hamburg unser Hauptwohnsitz sein und hätten somit kein Anrecht mehr unsere Fahrkilometer nach Schwerin geltend zu machen.
Wie schon erwähnt nutzen wir die Hamburger Wohnung nur zum schlafen und müssen sogar über die Woche nach unserem EFH fahren betr. der Häuslichen Pflichten (Winterdienst….)
Ist es rechtens vom Finanzamt zu bestimmen, wo Haupt- oder Nebenwohnsitz sind.
Spielt selbstgenutztes Wohneigentum für den Hauptwohnsitz keine Rolle>
Ich bitte um Mithilfe!!! Es soll keine Rechtsberatung in meinem Fall stattfinden!!!

Danke Limmi

Zweit- oder Hauptwohnsitz?

Alfred @, Samstag, 05.03.2011 (vor 4794 Tagen) @ Limmi18

Das ist weniger eine Frage der Zweitwohnung- sondern der Einkommensteuer (hier: doppelte Haushaltsführung). Da hast Du hier nicht so ganz die richtige Plattform.
Hinsichtlich der Zuständigkeit könnte das FA Schwerin allerdings Recht haben – wo ihr euch vorwiegend aufhaltet, kann ich so nicht erkennen. Üblicherweise ist das bei Berufstätigen der Arbeitsort.
Das hat allerdings nicht unbedingt was mit der doppelten Haushaltführung zu tun,
Dazu sagt der BFH im Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06
„a) … Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach Nr. 5 Satz 2 der Vorschrift vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. …
Nach dem Gesetz ist zwischen dem Wohnen in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort und dem Unterhalten eines eigenen Hausstandes außerhalb dieses Ortes zu unterscheiden. Mit dem "Hausstand" ist der Ersthaushalt (Hauptwohnung) umschrieben, an dem sich der Arbeitnehmer - abgesehen von den Zeiten der Arbeitstätigkeit und ggf. Urlaubsfahrten - regelmäßig aufhält, den er fortwährend nutzt und von dem aus er sein Privatleben führt, d.h. wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.“
Wenn also euer Lebensmittelpunkt weiter in Schwerin liegt (was zu beweisen wäre), ist dort der Haupthaushalt und die Wohnung am Arbeitsort ist die Erwerbszweitwohnung.
Sollte es darüber hinaus Fragen zum Melderecht geben, bitte konkret stellen.
Eurer (alleiniger) Wohnsitz könnte m.E. Schwerin sein und bleiben, da ihr euch in Hamburg nicht niedergelassen habt. Aber das hat eigentlich keine praktische Bedeutung.