ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?

Laurynn @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4768 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in Leipzig als Tagesmutter tätig, und habe, da ich die Tagespflege nicht zuhause betreiben kann, zu diesem Zweck eine Dienstwohnung (ebenfalls in Leipzig) angemeldet. Für die Zulassung zur Tagespflege musste der Vermieter der gewerblichen Nutzung ausdrücklich zustimmen. Wird dafür auch die Zweitwohnungssteuer fällig>

Mit freundlichen Grüßen
Laurynn

ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?

Alfred @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4768 Tagen) @ Laurynn

Wenn die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird, handelt es sich nicht um eine "Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf". Sie kann also keine Zweitwohnung sein und ist vergleichbar mit einem Büro oder Geschäft. Da sie nicht zum Wohnen und Schlafen genutzt wird, besteht auch keine Meldepflicht für diese Wohnung. Zweitwohnungsteuer darf nicht anfallen.

ZWS für Wohnung mit gewerblicher Nutzung?

Laurynn @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4768 Tagen) @ Alfred

» Wenn die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt wird, handelt es sich nicht
» um eine "Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf". Sie kann also keine
» Zweitwohnung sein und ist vergleichbar mit einem Büro oder Geschäft. Da sie
» nicht zum Wohnen und Schlafen genutzt wird, besteht auch keine Meldepflicht
» für diese Wohnung. Zweitwohnungsteuer darf nicht anfallen.

Vielen Dank. Ich war schon beunruhigt, weil eine Kollegin meinte, sie solle jetzt für ihre neue Dienstwohnung ZWS zahlen. :-)