Mainz - Achtung kompliziert!?

Meenzer @, Dienstag, 22.03.2011 (vor 4921 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe vor einigen Tag ein Schreiben der Stadtverwaltung Mainz erhalten, in welchem ich aufgefordert werde eine Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe abzugeben.

Folgende Daten:

1. Zeitraum: 01.06.2005-01.09.2006 gemeldet als Hauptwohnsitz (KEIN Schüler)
2. Zeitraum: 01.09.2006-01.02.2010 in Köln gemeldet und Wohnung in Mainz untervermietet (ohne Gewinn) ALS Schüler
3. Zeitraum: 01.02.2010-01.06.2010 iin Köln gemeldet und Wohnung in Mainz untervermietet (ohne Gewinn) KEIN Schüler

Ich will jetzt Widerspruch gegen die Aufforderung zur Abgabe der Zweitwohnungsteuer-Erklärung einlegen. In dem ersten Zeitraum war die Wohnung mein Hauptwohnsitz und als solche auch gemeldet. Folglich bin ich für dieses Zeitraum nicht abgabepflichtig. Richtig>

Bzgl Zeitraum 2 und 3 habe ich eigentlich keine Chance oder> Das Urteil vom OVG Rheinland-Pfalz (6 A 11356/07.OVG) ist auf meinen Fall kaum anwendbar, da ich die Wohnung weder zu Studienzwecken genutzt habe, noch habe ich in dieser Zeit bei meinen Eltern gewohnt. Oder sehe ich das falsch>

Weitere Frage, wie sind die Verjährungsfristen!> Immerhin liegt der erste Zeitraum lange zurück.

Wie kann ich das ganze rauszögern, oder hab ich überhaupt keine Chance!>

Ich freue mich über schnelle Antworten.

Liebe Grüße

Mainz - Achtung kompliziert!?

Alfred @, Dienstag, 22.03.2011 (vor 4921 Tagen) @ Meenzer

Karneval ist vorbei – der Wohnsitz ist tot.

Komliziert ist etwas anderes, allenfalls undurchsichtig.

Gegen die Abgabe der Steuererklärung ist kein Widerspruch möglich – nur/erst gegen den Steuerbescheid. Und da bist Du eigentlich nicht steuerpflichtig.
Für den 1. Zeitraum fällt keine Zeitwohnungsteuer an, da warst Du mit Hauptwohnung registriert.
Für den 2. und 3. Zeitraum bist Du ganz einfach aus dem Schneider, wenn Du vom 01.09.2006 bis 01.06.2010 die komplette Wohnung „untervermietet“ hattest und den/die Mietvertrag/-verträge noch hast.

Du musst aber vom 01.09.2006 bis 01.06.2010 für die Wohnung in Mainz nach mit Nebenwohnung (und in Köln mit Hauptwohnung registriert gewesen sein, sonst hättest Du keine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung.

Das von Dir genannt Urteil des OVG ist überhaupt nicht mehr anwendbar, denn die Stadt Mainz hat dagegen Revision eingelegt und gewonnen. Ob Du Schüler warst oder nicht und ob Du die Wohnung mit oder ohne Gewinn vermietet hast, ist für die ZW-Abgabe ohne Bedeutung. Verjährung kommt noch nicht in Frage.

Im Fragebogen ist bei Punkt 10
„Aus welchen Gründen ist Ihre Nebenwohnung nicht zweitwohnungsabgabenpflichtig>“#für Dich entscheidend. Da musst Du unter
„b) Sonstiges“
begründen, warum Deine Nebenwohnung keine Zweitwohnung ist.

Mainz - Achtung kompliziert!?

Meenzer @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 4920 Tagen) @ Alfred

Vielen vielen Dank!! Vor allem für die super schnelle Antwort!