Mainz - Achtung kompliziert!?
Hallo Zusammen,
ich habe vor einigen Tag ein Schreiben der Stadtverwaltung Mainz erhalten, in welchem ich aufgefordert werde eine Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe abzugeben.
Folgende Daten:
1. Zeitraum: 01.06.2005-01.09.2006 gemeldet als Hauptwohnsitz (KEIN Schüler)
2. Zeitraum: 01.09.2006-01.02.2010 in Köln gemeldet und Wohnung in Mainz untervermietet (ohne Gewinn) ALS Schüler
3. Zeitraum: 01.02.2010-01.06.2010 iin Köln gemeldet und Wohnung in Mainz untervermietet (ohne Gewinn) KEIN Schüler
Ich will jetzt Widerspruch gegen die Aufforderung zur Abgabe der Zweitwohnungsteuer-Erklärung einlegen. In dem ersten Zeitraum war die Wohnung mein Hauptwohnsitz und als solche auch gemeldet. Folglich bin ich für dieses Zeitraum nicht abgabepflichtig. Richtig>
Bzgl Zeitraum 2 und 3 habe ich eigentlich keine Chance oder> Das Urteil vom OVG Rheinland-Pfalz (6 A 11356/07.OVG) ist auf meinen Fall kaum anwendbar, da ich die Wohnung weder zu Studienzwecken genutzt habe, noch habe ich in dieser Zeit bei meinen Eltern gewohnt. Oder sehe ich das falsch>
Weitere Frage, wie sind die Verjährungsfristen!> Immerhin liegt der erste Zeitraum lange zurück.
Wie kann ich das ganze rauszögern, oder hab ich überhaupt keine Chance!>
Ich freue mich über schnelle Antworten.
Liebe Grüße