Nur für vier Wochen

fedwe @, Mittwoch, 30.03.2011 (vor 4748 Tagen)

Hallo,

ich habe da mal eine ganz andere Situation...

Zusammen mit meiner (Ex-)Freundin habe ich eine Wohnung in Nürnberg - mein offizieller Hauptwohnsitz, wo wir beide auf dem Mietvertrag stehen. Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

Für die Zwischenzeit - 1. bis 30. April 2011 - habe ich eine kleine möblierte Wohnung gemietet, ebenfalls in Nürnberg. Weil ich nur einen Monat da wohne, habe ich da noch nicht einmal einen Briefkasten auf meinen Namen.

Muss ich diese Übergangswohnung als Zweitwohnsitz anmelden und ZWS zahlen> Beide Wohnungen sind in der gleichen Stadt (Nürnberg).

Im Anmeldeformular der Stadt (https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/330_ep/330_ep_f_mehrere_wohnungen) wird nach der Wohnung gefragt, von der aus man seiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Im April werde ich von der Übergangswohnung zur Arbeit fahren, ab Mai von der neuen Wohnung aus.

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Übergangssituation> Müssen die Behörden davon überhaupt wissen, wenn es nur um vier Wochen geht>

Danke schonmal für eure Hilfe!

Nur für vier Wochen

Alfred @, Mittwoch, 30.03.2011 (vor 4748 Tagen) @ fedwe

Ein Blick in das bayer. Meldegeetz erweist sich als hilfreich. Nach Art. 22 Abs. 2
unterliegt der Meldepflicht nicht, wer in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht.