Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

bilabuha @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 4901 Tagen)

Hallo,
ich arbeite seit ein paar Monaten in Baden Würtemberg und habe dort wegen der Arbeit ein WG Zimmer und in München noch meinen Hauptwohnsitz wo meine Verlobte weiterhin von Mo-Fr alleine wohnt und am Wochenende mit mir.
In Baden Würtemberg habe ich meinen Zweitwohnsitz angemeldet, welcher mir auch für 6 Monate zugestanden wurde. Vor kurzem musste ich in einem Fragebogen angeben wo ich die meisste Zeit verbringe und nach Angabe von BW wurde ich nun dazu aufgefordert, innerhalb von 4 Wochen in BW meinen Hauptwohnsitz anzumelden und München als meinen Zweitwohnsitz.
Meine Frage:
Kann ich mich in München von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen> Ich bin ja noch nicht verheiratet, aber mein Lebensmittelpunkt (Verlobte, Freunde) ist München. Muss ich dafür etwas nachweisen, etwa Tankquittungen, meine EC-Karten Belastungen aus München>
Vielen Dank für eure Hilfe!

Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

Alfred @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 4901 Tagen) @ bilabuha

Du musst hinsichtlich der ZWSt zu Deinem Glück gar nichts sammeln.

Du wohnst und arbeitest in BW und besuchst an den Wochenenden Deine Freundin in München (oder sonstwen sonstwo). Folglich bist Du in BW mit alleiniger Wohnung zu registrieren. Deine bisherige Hauptwohnung in München wird damit abgemeldet (übernehmen die freundlichen BW-Behörden bei Anmeldung der alleinigen Wohnung). Die Notwendigkeit einer Nebenwohnung in München kann ich bei o.a. Verhalten nicht erkennen – es sei denn, Du willst mit aller Gewalt der Stadt Geld (Deins und das aller bay. Steuerzahler) zukommen lassen.

Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

spezialist @, Mittwoch, 20.07.2011 (vor 4832 Tagen) @ Alfred

Sie können sich nur dann abmelden, falls Sie tatsächlich nicht in München nach dem Meldegesetz meldepflichtig sind.
Falls Sie nämlich meldepflichtig sind und tatsächlich nicht mehr gemeldet sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Dies vergisst der Herr alfred.

Falls Sie Rat wollen gehen Sie zu einem Anwalt, insbesondere wenn Sie doppelte Haushaltsführung geltend machen möchten.

Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

Alfred @, Mittwoch, 20.07.2011 (vor 4832 Tagen) @ spezialist

Wenn „der Herr alfred“ schreibt:
„Du wohnst und arbeitest in BW und besuchst an den Wochenenden Deine Freundin in München …“
und
„Die Notwendigkeit einer Nebenwohnung in München kann ich bei o.a. Verhalten nicht erkennen – …
geht er ersichtlich davon aus, dass eben keine Meldepflicht besteht.

Falls bilabuha Rat in Rechtsfragen will, muss er zu einem Anwalt gehen. Hier im Forum kriegt er nur Meinungen zu lesen. Aber wegen eines Rates zur doppelten Haushaltsführung sollte man nicht unbedingt zu „einem“ Anwalt gehen.