Zweitwohnsitz für Schüler

Bernd @, Donnerstag, 15.12.2005 (vor 6981 Tagen)

Mein Sohn (25) nimmt nach Absolvierung der Bundeswehrzeit an einer Weiterbildungsmaßnahme in Köln teil. Das ist eine Ganztagsschule für ca. 9 Monate. Mein Sohn wollte dort einen Zweitwohnsitz anmelden, aber sein Vermieter hat ihn veranlaßt, in Köln den Hauptwohnsitz anzumelden, da er sonst Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsse. Kaum hatte er sich in Köln angemeldet, hatte er auch schon einen Zettel am Auto, in dem ihm unter Androhung einer Ordnungsstrafe die Ummeldung des Autos nahegelegt wurde. Meine Fragen:

Ist es richtig, daß für Schüler eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird>
Wäre die Ummeldung eines Fahrzeugs auch bei Anmeldung eines Zweitwohnsitzes notwendig gewesen>

Wer kann helfen>
Besten Dank im voraus.

Zweitwohnsitz für Schüler

René ⌂ @, Donnerstag, 15.12.2005 (vor 6981 Tagen) @ Bernd

» hatte er auch schon einen Zettel am Auto, in dem ihm unter Androhung einer Ordnungsstrafe die Ummeldung des Autos nahegelegt wurde.

Ein Auto muß da angemeldet werden, wo es sich größtenteils befindet. Das ist unabhängig von der Wohnsitzfrage ... aber wenn das Auto größtenteils in Köln steht, so müßte es auch mit Nebenwohnsitz da gemeldet werden.

» Ist es richtig, daß für Schüler eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird>

Die meisten Satzungen schließen die ZWS nur für Schüler bis 18 Jahre aus. Einige Städte (z.B. Pirna, aber nicht Köln) haben Sondertarife für Studenten / Schüler. Ansonsten wäre der volle Beitrag fällig ...