ZWS in Leipzig

Paul-1 @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4683 Tagen)

Hallo zusammen,

hier meine Situation:

Habe einen Zweitwohnsitz in Leipzig, den ich aufgrund meiner beruflichen Situation 3-4 mal in der Woche nutze. Mein Erstwohnsizt befindet sich in der elterlichen Wohnung (1 Zimmer).

Mein Zweitwohnsitz (EZW) hat ein Bad und auch einen im Raum befindlichen Kochbereich den ich aber nicht nutze und auch keine Küchengeräte (Schränke, Herd, Ofen, etc.) beinhaltet.

Bisher musste ich keine Zweitwohnsteuer bezahlen, durch die Begründung dass ich als Erstwohnsitz nur ein Zimmer in der elterlichen Wohnung beziehe.

Anscheinend hat sich etwas geändert und mir wurde erneut eine Zweitwohnsteuer-Erklärung zugeschickt. In der Erklärung kann ich die Begründung, dass ich nur ein Zimmer in der elterlichen Wohnung als Erstwohnsitz beziehe, nicht mehr stellen.

Kann mir jemand bestätigen, dass ich in der momentanen Situation die Zweitwohnungssteuer bezahlen muss>

ZWS in Leipzig

Alfred @, Freitag, 03.06.2011 (vor 4683 Tagen) @ Paul-1

Mit Hauptwohnung bei den Eltern registriert, mit Nebenwohnung in Leipzig. Die besten Voraussetzungen, um Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Ob das sein muss oder nicht lässt sich nicht so genau sagen.

Wenn Du Dich nicht wehrst, zahlst Du auf jeden Fall.
Wenn Du Dich wehrst, zahlst Du vermutlich auch, lernst aber viel über die Funktionsweise der deutschen Justiz (für einen relativ geringen Beitrag) und vielleicht findet Du sogar einen milde gestimmten Richter, der sich gerade über die Stadt geärgert hat. Man weiß es nicht.

Ein vielleicht brauchbarer Einstieg für nachfolgende Kampfhandlungen könnte sein, bei der ZWSt-Erklärung anzugeben:

„Meine Nebenwohnung in Leipzig ist die einzige von mir genutzt Wohnung im Sinne der ZWStS. Mithin handelt es sich um eine als Nebenwohnung registrierte Erstwohnung.“

Ob's hilft ist die andere Frage. aber zumindest mal ein "neuer" Ansatz, der in der Vergangenheit in umgekehrter Richtung funktioniert hat.

ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Samstag, 04.06.2011 (vor 4682 Tagen) @ Alfred

Hallo, hab die gleiche Situation. Gestern kam Schreiben der Stadt, dass ich "unter den gegebenen Umständen" zweitwohnsitzsteuerpflichtig sei. Weiß noch nicht, wie ich reagiere - stichwort auch: wie weit zurück möchte Stadt dann festsetzen. Vielleicht gibt es noch mehr Betroffene. Gruß Dirk

ZWS in Leipzig

lilia81 @, Samstag, 04.06.2011 (vor 4682 Tagen) @ dirk 74

hallo,
ja gestern habe ich auch so ein schreiben bekommen.....wäre ja echt interessant inwieweit ich für die vergangenen jahre zahlen soll....und vorallem von was.....
lebe seit 2000 in leizig.....bis 2007 als student, dann als berufstätige.....dann leider lange zeit krank und arbeitssuchend...dann wieder mal kurz arbeitend, wieder krank und wieder arbeitssuchend....
habe schon mal so ne erklärung abgegeben,dass ich bei meinen ellies nur ein zimmer habe...
tja nun lebe ich hier in ner wohnung in der woche mit meinem partner....am we bei meinen ellies....
was interessant wäre ist, ob ich denn nur für die hälfte der miete, die ich zahle steuern zahlen muß oder für die gesamte....

wenn jemand eine zündende idee hat oder es was neues gibt, weil er schon mit der stadt kontakt hatte....bitte schreiben!!!!

habe am dienstag ein wichtiges vorstellungsgespräch...werde ich daher erstmal nicht mit dem zeug beschäftigen...

ganz liebe grüße an alle mitleidenden

ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Samstag, 04.06.2011 (vor 4682 Tagen) @ lilia81

»hab mich mal bisschen mit Thema beschäftigt. Geändert hat sich m.E. nur, dass zwischenzeitlich ein paar neue Urteile ergangen sind (u.a. auch BVerwG, und BVerfG - die aber jeweils nur spezifisch Bundesrecht bzw. VerfR geprüft haben). Interessant insoweit wahrscheinlich die geänderte Sichtweise des VG Dresden bzgl. der dortigen ZWSt. (Stichwort: Bedarf es einer (anderen) Hauptwohnung). Zu der vorherigen Satzung Dresdens hatte sich das OVG Bautzen ganz im Sinne der Bürger geäußert. Zu der geänderten Satzung scheint es aber noch keine OVG Entscheidung zu geben. Erstaunlich finde ich, dass Leipzig nach dem Fragebogen wohl allen ernstes danach differenzieren will, ob der betreffende noch von den Eltern wirtschaftlich abgängig ist (danach wären Studenten in der Regel raus). M.E. gibt die Satzung hierfür nicht den geringsten Anhaltspunkt, zumal offenbar die magebenden Bestimmungen der Satzung auch nicht geändert haben. Werd kommende Woche mal die Bearbeiterin nach den Überlegungen der Stadt befragen. Meine für die Vergangenheit kann man sich ggf. auch auf Vertauensschutz in die bisherige Verwaltungsauffassung berufen. Hat jemand vielleicht Kenntnis von anhängigen Gerichtsverfahren bzgl. der Leipziger Satzung >> Danke und Gruß Dirk

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Alfred @, Sonntag, 05.06.2011 (vor 4681 Tagen) @ dirk 74

» ... kommende Woche mal die Bearbeiterin nach den Überlegungen der Stadt befragen.
Die richtige Adresse für derartige Fragen ist der Oberbürgermeister und nicht die "Bearbeiterin" - die hat in strikter Legalität zu handlen.

ZWS in Leipzig

danju @, Sonntag, 05.06.2011 (vor 4681 Tagen) @ Paul-1

Ich habe das Schreiben auch bekommen und frage mich, was sich denn jetzt genau geändert hat. Ist die "Lücke", dass wenn ich bei den Eltern ein Zimmer habe, die Whng in Leipzig quasi kein 2tWhng ist, aufgehoben>> Irgendwie ist auch der Bogen zum Ausfüllen der gleiche wie damals...

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dirk 74 @, Sonntag, 05.06.2011 (vor 4681 Tagen) @ danju

so wie es sich mir im Moment darstellt, hat die Stadt schlicht ihre Auffassung bzgl. der Auslegung der eigenen Satzung geändert. Bisher war ein Zimmer in der Wohnung der Eltern keine "Hauptwohnung", so dass die Wohnung in Leipzig logischerweise keine Zweitwohnung sein konnte. Nunmehr scheint die Stadt ihre eigene Satzung so auszulegen, dass dies nur bei Unterhaltsberechtigten Personen (z.B. Studenten) gelten soll. So ist jetzt auch der Fragebogen aufgebaut. Insoweit auch mal bei der Bearbeiterin dumstellen, was denn nun neu ist (so heißt es ja auch in dem Begleitchreiben "Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann".) Das impliziert ja eine Änderung... Sicherlich ist SIe an dienstliche Vorgaben gebunden. Genaue diese Änderung der will ich aber hinterfragen.
Wie gesagt gibt es für diese Differenzierung in der Satzung jedoch m.E. keinen Anknüpfungspunkt.Wollte man Studenten ausnehmen müßte man dies sicherlich so auch in die Satzung schreiben. Dies scheint mir jedoch problematisch, da dies für eine Aufwandsteuer i.S.Art. 105 GG, um eine solche handelt es sich ja, wohl nicht zulässig ist.

ZWS in Leipzig

brandmeister @, Sonntag, 05.06.2011 (vor 4681 Tagen) @ dirk 74

Wenn die Änderung gilt, kann die Stadt die Steuer rückwirkend (z.B. 2007) einfordern>
Ich war zuerst Student und arbeite seit vier Jahren...

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Alfred @, Montag, 06.06.2011 (vor 4680 Tagen) @ dirk 74

» Begleitchreiben "Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann"

Wenn im Anschreiben steht„als Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer anerkannt“, gibt das Aufschluss auf die „Denkweise“ der Stadtverwaltung, die zu hinterfragen sich wirklich lohnt. Sollte man aber schriftlich machen .

Gegen die ZWSt lässt sich – neben viel Störfeuer - mit Erfolg letztendlich nur vorgehen, wenn man behauptet und nachweisen kann, dass es sich bei der Nebenwohnung in Leipzig um die „tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung“ – mithin die Haupt-/Erstwohnung handelt/gehandelt hat. Deren Besteuerung verstößt gegen Bundesrecht.

Zusätzlich:
- Eine entsprechende Berichtigung des Melderegisters ist zumindest „ab sofort“ zu veranlassen.
- Ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz muss ggf. tapfer hingenommen werden.

ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Montag, 06.06.2011 (vor 4680 Tagen) @ Alfred

laut Auskunft der Leiterin des Steueramtes soll die neue Sichtweise ab 1.1.2011 gelten. Zur Begründung führte sie aus, dass man schlicht die Meinung nach nunmehr 5 Jahren geändert habe. Zur Begründung der Differenzierung bei Studenten verwieß sie auf ein paar VG Urteile (21 K 3920/07; 21 K 2275/06; 16 K 3699/01). M.E. ist das alles nicht haltbar, aber mal schauen... Auskunftsgemäß gibt es bisher noch keine VG Entscheidung zur Satzung von Leipzig...

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Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ dirk 74

» Begleitschreiben "Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann"
Wie lautet eigentlich der vollständige Text dieses "automatisierten Begleitschreibens"> Kann sich jemand die Mühe machen und das hier veröffentlichen>

ZWS in Leipzig

rschroe1 @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

hier das Schreiben:
Sehr geehrter Herr Mustermann,

bereits nach der Anmeldung Ihres Nebenwohnsitzes wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Stadt Leipzig auf das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet ab 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Aus diesem Grunde wurden Sie zum damaligen Zeitpunkt gemäß § 9 der o. g. Satzung aufgefordert, eine Zweitwohnungssteuer-Erklärung abzugeben. In der von Ihnen zurückgesandten Steuererklärung gaben Sie an, dass es sich bei Ihrem Hauptwohnsitz um ein Zimmer in der abgeschlossenen Wohnung Ihrer Eltern handelt.

Nunmehr wurde in gerichtlichen Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann.

Nach aktueller Rechtsprechung stehen volljährige Kinder in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern, solange sie sich noch in der schulischen bzw. beruflichen Erstausbildung befinden und ganz oder teilweise auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind. Das Zimmer im elterlichen Haushalt wird demnach als Unterhaltsleistung gewährt und ist nicht Zweitwohnung im steuerlichen Sinne.

Sofern Sie sich also noch in Ihrer beruflichen Erstausbildung befinden und Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Eltern haben, bitte ich Sie, dies erneut auf dem beiliegenden Formular zu erklären und durch Zusendung der entsprechenden Nachweise zu belegen (Kopie des Schul-/ Ausbildungsvertrages bzw. Studienbescheinigung und zur Vereinfachung des Unterhaltsanspruches: Nachweis der Kindergeldzahlung).

Andernfalls sind Sie unter den gegebenen Umständen steuerpflichtig.

....

ZWS in Leipzig

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ rschroe1

Vielen Dank.
Das Schreiben müsste sich auf eine Nebenwohnung in Leipzig in der elterlichen Wohnung beziehen. Sonst ist es noch größerer Quatsch.

ZWS in Leipzig

Kommunalfreund @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

» elterlichen Wohnung beziehen. Sonst ist es noch größerer Quatsch.

Hallo alle gestressten zusammen, überlegt doch mal weshalb hat man denn den Kommunen die Möglichkeit geboten hat für die Inanspruchnahme der Infrastruktur eine Aufwandsteuer mit dem Begriff Zweitwohnungsstuer zu erheben. Wenn nun eine derartige ausgearbeitete Satzung nicht vollzogen wird, dann läuft die Kommune Gefahr, wegen Vollzugsdefizit die Nichtigkeit einer Satzung in Kauf zu nehmen. Man stelle sich vor nach Jahren des teilweisen Vollzugs kommt es auf bzw. kann nachgewiesen werden wie hoch denn der Verlust dann für eine Kommune sein kann. Wer möchte als Kämmerer den Kopf hinhalten>
Wichtig wäre noch, dass nämlich alle Kommunen gleichmäßig diese Aufwandsteuer erheben würden!!!
Meckert nich soviel herum und zahlt ihr habt doch für jede Menge Vergnügen auch das nötige Kleingeld! Nur bei den Kommunen da will jeder sich vor dem Zahlen drücken!! Das ist doch pures Schmarotzertum>

ZWS in Leipzig

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Kommunalfreund

Kannst du bitte mit Deinem Blödsinn aufhören>
Überlege Du mal lieber, warum die Original-ZWSt eingeführt wurde, um u.a. die Kommunen für bereitgestellte, aber nicht in Anspruch genommene Infrastruktur zu entschädigen.
Im Zusammenhang mit der Leipziger Satzung von „ausgearbeitet“ und „Rechtmäßigkeit“ zu sprechen, ist purer Hohn.

» Wer möchte als Kämmerer den Kopf hinhalten>
Mir kommen die Tränen bei so viel Einfalt.

» Wichtig wäre noch, dass nämlich alle Kommunen gleichmäßig diese Aufwandsteuer erheben würden!!!
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass die ZWSt sich wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für viele Kommunen überhaupt nicht rentiert>

» Meckert nich soviel herum und zahlt
Sich gegen rechtswidriges Handeln zu wehren, ist kein Meckern, du Untertan.

» ihr habt doch für jede Menge Vergnügen auch das nötige Kleingeld!
Klar, Studium ist Vergnügen pur, und das nötige Kleingeld kommt von ganz allein – wenn Papa es hat.

» Das ist doch pures Schmarotzertum>
Da hat Du Recht - Schmarotzertum pur -bei den Kommunen – Schulden auf Kosten der Allgemeinheit machen.

ZWS in Leipzig

LeipzigStinkt @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4672 Tagen) @ Kommunalfreund

» Meckert nich soviel herum und zahlt ihr habt doch für jede Menge Vergnügen
» auch das nötige Kleingeld! Nur bei den Kommunen da will jeder sich vor dem
» Zahlen drücken!! Das ist doch pures Schmarotzertum>

Was bist du denn eigentlich für ein Vollpfosten>! Woher erdreistest du dir eigtl unser aller Finanzen hier zu kennen> Hellseher oder was> Aber wenn, dann ein ziemlich mieser! Geh woanders trollen, du IDIOT!!!

ZWS in Leipzig

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ rschroe1

Wer Lust hat, kann der Stadt ja mal ein „Gegenschreiben“ schicken. Ob es inhaltlich neue Erkenntnisse bringt, sei dahingestellt. Aber auf jeden Fall kann man damit Zeit schinden.

Z.B. so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Anschreiben lässt mich ratlos.
Da ich Leipzig nicht als Nebenwohnsitz angemeldet habe, kann mir auch nicht mitgeteilt worden sein, dass auf das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Auch habe ich keinen Hauptwohnsitz in der Wohnung meiner Eltern. Die mir überlassene „Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig“ enthält das Wort „Wohnsitz“ überhaupt nicht und lässt mich überdies zu dem Schluss kommen, dass sie in rechtswidriger Weise an die melderechtliche Registrierung von Wohnungen anknüpft, und der Steuergegenstand das Nutzen einer Nebenwohnung sein soll. Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, was Sie eigentlich meinen und dabei gleichzeitig verbindlich darlegen, was sie unter Erst- bzw. Hauptwohnung verstehen wollen. Ebenfall zu erläutern wäre, warum es bei einer Aufwandsteuer Ausnahmen geben soll. Bei einem rechtmäßig ausgestalteten Steuertatbestand darf es meines Wissens nur Befreiungen oder Ermäßigungen geben.
Unklar ist mir auch, von welchen „gerichtlichen Verfahren“ Sie sprechen, wenn Sie behaupten, die Erkenntnis, dass volljährige Kinder, solange sie sich noch in der schulischen bzw. beruflichen Erstausbildung befinden und ganz oder teilweise auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind, in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern stehen, wäre ein Ergebnis „aktueller“ Rechtsprechung. Nach meiner Kenntnis war das nie anders. Völlig unklar ist mir der Zusammenhang dieser sozialen Abhängigkeit mit dem Innehaben einer Zweitwohnung. Da halte ich eine vertiefende Information Ihrerseits und die Angabe der Quellen für erforderlich.
Da diese Ungereimtheiten sich auch durch Ihr Formblatt „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ ziehen, sehe ich mich bis zum Eingang der von Ihnen erbetenen Erläuterungen außerstande, das o.g. Formular erneut und insbesondere wahrheitsgemäß auszufüllen.
Zum Abschluss noch eine Empfehlung. Sollten Ihre Erkenntnisse auf Seminare des Kommunalen Bildungswerkes zurückzuführen sein, lassen sie sich die Kursgebühren erstatten (vom Veranstalter oder Teilnehmer).
Mit freundlichen Grüßen"

ZWS in Leipzig

Himbim13 @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

» Wer Lust hat, kann der Stadt ja mal ein „Gegenschreiben“ schicken. Ob es
» inhaltlich neue Erkenntnisse bringt, sei dahingestellt.

Wenn ich nicht immer mit Herrn Alfred einer
Meinung bin hier muss ich Ihm zustimmen.
Nur nicht einer sollte schreiben, sondern jeder
von den Betroffenen. Wenn diese Herren
Kassieren wollen, sollten sie auch etwas arbeiten.
Man stelle sich vor, alle die eine derartige Aufforderung
erhalten, würden die Kommunen bitten eine solche
Auskunft zu erteilen und vielleicht noch darauf hinweisen,
dass bei der An- Ummeldung oder Statuswechsel
nicht auf das bestehen einer solchen Steuer hingewiesen
wurde, was zwar keine Pflicht aber wenn überhaupt eine
gewisse “Redlichkeit“ gezeigt hätte.
Im übrigem, nachdem in einigen Bundesländern Landtagswahlen
sind und für die kommunale Abgabenordnung die Landespolitiker alleine verantwortlich sind haben Sie doch die Möglichkeit über www: abgeordnetenwatch.de ihren Kandidaten zu fragen,wie er zu der Zweitwohnungsteuer steht. Was ich von den juristischen Weg halte habe ich bereits wiederholt dargelegt.

ZWS in Leipzig

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Himbim13

» ... vielleicht noch darauf hinweisen, dass bei der An- Ummeldung oder Statuswechsel nicht auf das bestehen einer solchen Steuer hingewiesen wurde, ...
Die Stadt Leipzig (und nicht nur die) kann in dieser Absolutheit überhaupt nicht behaupten, bei der Registrierung einer Nebenwohnung auf die ZWSt hingewiesen zu haben. Das ist schlicht gelogen, denn wenn ein Leipziger umzieht und in einer anderen Kommune seine Hauptwohnung registrieren lässt, kriegt das Leipziger Einwohnermeldeamt ihn in der Regel überhaupt nicht zu Gesicht. Aber solche Behauptungen machen sich natürlich gut und selbst wenn ein Betroffener diese Lüge widerlegt, spielt das im Ergebnis keine Rolle.

Und: Warum soll ich Politiker befragen, wenn ich davon ausgehen muss, keine "redliche" Antwort zu erhalten>

ZWS in Leipzig

Markus L @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Alfred

» Die Stadt Leipzig (und nicht nur die) kann in dieser Absolutheit überhaupt
» nicht behaupten, bei der Registrierung einer Nebenwohnung auf die ZWSt
» hingewiesen zu haben. Das ist schlicht gelogen, denn wenn ein Leipziger
» umzieht und in einer anderen Kommune seine Hauptwohnung registrieren lässt,
» kriegt das Leipziger Einwohnermeldeamt ihn in der Regel überhaupt nicht zu
» Gesicht.

Absolut richtig festgestellt! Bei mir war es genauso. Der Hinweis auf ZWSt, verbunden mit dem Zwang zum Ausfüllen der ominös formulierten Erklärung folgte erst drei Jahre nach Ummeldung. Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

ZWS in Leipzig

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Markus L

» Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
Nicht wirklich böse, nur dumm, unfähig und dreist.

ZWS in Leipzig

Himbim13 @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Alfred

Zu der Einlassung vom 10.06.11
darf ich darauf hinweisen, dass ich zum Musterbrief den Sie
vorschlagen eben noch darauf hinweisen würde, dass ich auf
diese Steuerpflicht bei Anmeldung einer Nebenwohnung von
der Behörde nicht aufmerksam gemacht wurde und somit
eine mindere Qualität der behördlichen Leistung vorliegt.
Wie die Behörde mit diesem Hinweis oder auf diese Kritik reagiert bleibt doch zunächst offen. Was ist denn an dieser Beifügung falsch>

Denn wenn ein Leipziger umzieht………
Ich empfehle den Kritikern meiner Überlegungen sich über Fakten nachfolgender Verordnung kundig zu machen.

Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten
(Meldedatenverordnung – MeldDV)
Vom 14.März 2007
Fundstelle: GVBl. S. 244;
hier: vor allem § 2 Rückmeldungen. Die daraus
geschlossenen Erkenntnisse wären doch interessant von Ihnen
kommentiert zu werden.

Und warum soll ich Politiker befragen………!

Geht nicht alle Macht vom Volke aus>
Vertreten die Abgeordneten, die wir wählen, nicht das Volk>
Wer sich als Abgeordneter oder Amtsträger aufstellen lässt,
will doch gewählt oder wieder gewählt werden!
Ist es nicht die Abgeordnete, oder Abgeordneter, die oder der einer Verordnung einer Verordnungsänderung, einem Gesetz oder Gesetzesänderung zustimmen oder ablehnen kann>
Die gewählten Volksrepräsentanten sind zwar an keine Weisung
Gebunden, sind aber für ihr erteiltes Votum verantwortlich.
Hat denn der Bürger in einem freiheitlichen demokratischen
Rechtsstaat nicht das Recht seinen gewählten Abgeordneten
vor der Wahl zu befragen, wie er zu gewissen Fragen steht>
Und es gibt ein altes Sprichwort:
„Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn Er
gleich die Wahrheit spricht“!

ZWS in Leipzig

Alfred @, Freitag, 10.06.2011 (vor 4676 Tagen) @ Himbim13

» Zu der Einlassung vom 10.06.11
» darf ich darauf hinweisen, ... Was ist denn an dieser Beifügung falsch>
Nichts, mir erschien es nur unnötig, da es möglicherweise nicht auf alle Fälle zutrifft. Die nach Leipzig Zugezogenen wurden/werden bei Registrierung der Nebenwohnung möglicherweise auf die ZWSt hingewiesen. Wer will, kann damit die Behörde zusätzlich nerven – kann nicht schaden.

» Ich empfehle den Kritikern meiner Überlegungen
Wer hat denn die Überlegungen vom 10.6. kritisiert>

» Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) vom 14.März 2007
Ist meines Wissen eine bayer. Verordnung, und deswegen von begrenztem Wert.

» Und warum soll ich Politiker befragen………!
Die Frage nehme ich zurück, denn wenn man sich nicht nur am Ergebnis orientieren will, ist es durchaus sinnvoll (s. unten).
»
» Geht nicht alle Macht vom Volke aus>
Na ja, das steht so im GG, wie vieles andere auch. Wenn man einen Primaten der Politik darauf anspricht, erntet man meist ein mildes Lächeln („… du dummer Junge), gelegentlich ernsten Widerspruch mit staatmännischen Plattitüden.
» Vertreten die Abgeordneten, die wir wählen, nicht das Volk>
Na ja, s.o.

» Wer sich als Abgeordneter oder Amtsträger aufstellen lässt,
» will doch gewählt oder wieder gewählt werden!
» Ist es nicht die Abgeordnete, ... die ...einer Verordnung ... » zustimmen ...
Eine Verordnung kann von der Verwaltung erlassen (und geändert) werden – auf der Grundlage eines Gesetzes. Da braucht die Verwaltung keinen Abgeordneten.

» Die gewählten Volksrepräsentanten sind zwar an keine Weisung gebunden, sind aber für ihr erteiltes Votum verantwortlich.
Na ja, s.o.

» Hat denn der Bürger in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat nicht das Recht seinen gewählten Abgeordneten vor der Wahl zu befragen, wie er zu gewissen Fragen steht>
Das Recht hat der gemeine Bürger vor und nach der Wahl, aber was hilft es ihm. Aber ist schon richtig: Penetrantes Fragen kann nerven – als ran an die Abgeordneten (besonders an die, die sich bezüglich der ZWSt schon vorgewagt haben).

» Und es gibt ein altes Sprichwort:
» „Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn Er
» gleich die Wahrheit spricht“!
Dem Sprichwort folgend, braucht man, wenn man auf die landläufige Meinung hört. Politiker eigentlich doch nicht zu befragen, um die Wahrheit zu erfahren.

ZWS in Leipzig

Himbim13 @, Sonntag, 12.06.2011 (vor 4674 Tagen) @ Alfred

Wer hat denn die Überlegungen vom 10.6. kritisiert>Bitte die seinerzeitige Antwort noch einmal lesen.

Ist meines Wissen eine bayer. Verordnung, und deswegen von begrenztem Wert.

Diese VO ist Bundesländer übergreifend.
S. auch sächsische Meldeverordnung –SächsMeldeVO
Vom13.Dezember 2006.
Berichtigt 08.01.2010 (SächsGVBl. S. 35)
Rechtsbereinigt mit Stand vom 11.01.2010
hier: §13 Plausibilitätsprüfung
§ 16 Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung u. §§ff.

Eine Verordnung kann von der Verwaltung erlassen (und geändert) werden auf der Grundlage eines Gesetzes.
Da braucht die Verwaltung keinen Abgeordneten……

Eine typische dialektische Diskussion schwarz ist nicht schwarz sondern weiß und umgekehrt.

1. Zunächst habe ich nicht nur von Verordnungen
geschrieben, sondern es befand sich auch
das Wort „Gesetze“ im Satz.
2. Ich vertrete zu mindest die Auffassung, das die
Änderung er KAO von den politischen Gremien
sei es Parteiintern, kommunalen Verbänden usw. und
auch die demzufolge erlassenen Satzungen
im Gemeinderat diskutiert werden. Es sei, wir leben
schon wieder in einem totalitären Regime!

……als ran an die Abgeordneten (besonders an die, die sich bezüglich der ZWSt schon vorgewagt haben). ….

Warum nicht. Im www. abgeordnetenwatch.de kann man bequem gerade bei Landtagswahlen,die sich zur Wahlstellenden, nach Bundesländern, Parteien geordnet, seinen Aspiranten heraussuchen. Die Antworten sollten dann nur nicht im Nachtisch verschwinden, sondern wie in diesem Forum möglich, veröffentlicht werden.

Es wäre überhaupt nett, wenn die Hilfesuchenden hier im Forum abschließend einmal berichten würden, wie sich die Behörde (Gerichte) infolge der erfolgten Einrede, die auf Grund des im Forum erfolgten Gespräches verhalten hat. Denn nur so kann man doch feststellen wie die betroffene Behörde (n) reagieren. Und, zu welchen Erfolgen, die im Forum geführten Gespräche geführt haben.;-)

Apropos: Wenn man nicht weis was man fragen sollte, dem kann abgeholfen werden. In diesen Betrag würde das aber im Moment den Rahmen sprengen.

Dem Sprichwort folgend, braucht man, wenn man auf die landläufige Meinung hört. Politiker eigentlich doch nicht zu befragen, um die Wahrheit zu erfahren.

Die politische Landschaft hat gerade in jüngster Zeit, selbst bei nur bloßem Verdacht, etwas anderes bewirkt.

ZWS in Leipzig

Alfred @, Sonntag, 12.06.2011 (vor 4674 Tagen) @ Himbim13

» Wer hat denn die Überlegungen vom 10.6. kritisiert>Bitte die seinerzeitige Antwort noch einmal lesen.
Etwas präziser hätte ich die „seinerzeitige Antwort“ schon gerne benannt. Ich weiß nämlich nicht, um was es geht.

» Ist meines Wissen eine bayer. Verordnung, und deswegen von begrenztem Wert.
» Diese VO ist Bundesländer übergreifend.
Es scheint wirklich eine Frage der Sprache zu sein - eine bayerische Verordnung ist eben nicht länderübergreifend. Aber was soll an diesen Verordnungen so prickelnd sein> Da steht nichts drin, was nicht schon bekannt wäre.

Der Satz: „Ich empfehle den Kritikern meiner Überlegungen sich über Fakten nachfolgender Verordnung kundig zu machen.“
bleibt für mich dunkel (s.o.)-

» Eine Verordnung kann von der Verwaltung erlassen (und geändert) werden auf der Grundlage eines Gesetzes. Da braucht die Verwaltung keinen Abgeordneten……
» Eine typische dialektische Diskussion schwarz ist nicht schwarz sondern weiß und umgekehrt.
Das war eine Richtigstellung, von mir aus auch ein Hinweis, keine dialektische Diskussion. Aber selbst wenn es eine solche Diskussion gewesen wäre – was wäre daran so schlimm> Kann man allenfalls darüber sinnieren, was eine Verordnung aus einem Gesetz machen kann.

» 1. Zunächst habe ich nicht nur von Verordnungen geschrieben, sondern es befand sich auch das Wort „Gesetze“ im Satz.
Dagegen habe ich in diesem Zusammenhang ja nichts gesagt, nur gegen die vorgenomme Verknüpfung mit Verordnungen.

» 2. Ich vertrete zu mindest die Auffassung, ...
Natürlich wird das in den genanten Gremien „diskutiert“ – und wie (s. in BY Wiedereinführung der ZWSt und die Armutsgrenze). Was das nun wiederum mit totalitären Regimen zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

ZWS in Leipzig

Alfred @, Montag, 13.06.2011 (vor 4673 Tagen) @ Himbim13

» Es wäre überhaupt nett, wenn die Hilfesuchenden hier im Forum abschließend einmal berichten würden, wie sich die Behörde (Gerichte) infolge der erfolgten Einrede, die auf Grund des im Forum erfolgten Gespräches verhalten hat. Denn nur so kann man doch feststellen wie die betroffene Behörde (n) reagieren. Und, zu welchen Erfolgen, die im Forum geführten Gespräche geführt haben.
Ein guter Vorschlag. Könnte für viele hilfreich sein. So würde mich z.B. brennend interessieren, was aus dem Beschluss (Dezember 2009), bei einem Angriff auf die Kölner Zweitwohnungsteuer keinen Stein mehr auf dem anderen zu lassen, geworden ist.

ZWS in Leipzig

danju @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ Paul-1

Antwort aus der Stadtkämmerei:

Grundlage sind:

- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2002 (AZ: 16 K 3699/01)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2007 (AZ: 21 K 2275/06)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2008 (AZ: 21 K 3920/07)

Tenor der Selbigen ist:
„Erwachsene Kinder, denen der weitere Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nicht mehr aus unterhaltsrechtlichen Gründen gewährt wird, können nicht mehr als bloße Besitzdiener an den von ihnen bewohnten Räumlichkeiten angesehen werden. Sie haben, zumindest im fortgeschrittenen Alter, nach der allgemeinen Verkehrsanschauung volle tatsächliche Sachherrschaft bezüglich der elterlichen Wohnung oder Teile derselben und sind auch nicht mehr von den Weisungen der Eltern abhängig. Darüber hinaus wird ihnen naturgemäß nicht nur über ihr „Kinderzimmer“ die tatsächliche Sachherrschaft eingeräumt, sondern auch über die anderen Räumlichkeiten, wie Küche und Bad. In dieser Fallkonstellation ist daher davon auszugehen, dass der Kläger trotz seines Verbleibs in der elterlichen Wohnung über eine „Erstwohnung“ im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts verfügt.“

ZWS in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ danju

» Antwort aus der Stadtkämmerei:
» - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2002 (AZ: 16 K 3699/01)
Wenn wollen die in der Stadtkämmerei eigentlich verarschen> Im Gelsenkirchener Urteil findet sich:
"Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen neigt die Kammer zu der Auffassung, dass jedenfalls Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer im Rechtssinne "innehaben". Die Situation dieses Personenkreises ist in der und Bezug auf die elterliche Wohnung wesentlich geprägt von der sachenrechtlichen Zuordnung der Wohnung. Grundlegend ist hierfür in erster Linie die Beurteilung der Besitzverhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des § 855 BGB. Übt danach jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen andere in dessen Haus aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer. In den in unserer Gesellschaft häufig anzutreffenden Fällen, in denen inzwischen erwachsene Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, in der elterlichen Wohnung - wenn auch mit eigener Haushaltsführung - in den ihnen zugewiesenen Zimmern weiterhin wohnen geblieben sind und die Einrichtungen des Haushaltes wie Küche und Bad mitbenutzen, ändert sich bei dem Zusammenwohnen von Eltern und Kindern an den Besitzverhältnissen allein mit der Volljährigkeit der Kinder nichts. Es liegt kein zwingender Grund für die Annahme vor, dass die Kinder, wenn sie erwachsen werden, nun nicht mehr nur als Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, sondern plötzlich als Mit- oder Teilbesitzer mit voller tatsächlicher Sachherrschaft an der Wohnung oder Teilen derselben zu gelten haben. In der elterlichen Wohnung weiterhin wohnende erwachsene Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der Berufsausbildung befinden, stehen in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern, solange sie ganz oder teilweise auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind. Gerade deswegen bleiben sie vielfach weiterhin in der elterlichen Wohnung wohnen. Diesen Kindern wird weiterhin Unterkunft im elterlichen Haushalt als Unterhaltsleistung gewährt. Sie haben nach sozialer Anschauung keine volle tatsächliche Sachherrschaft bezüglich der elterlichen Wohnung oder Teilen derselben und sind unter Umständen auch insoweit von Weisungen der Eltern abhängig.

Die Kölner Urteile besagen nichts anderes. Der Leipziger "Umkehrschluss" ist nachgerade Schwachsinn. Erwachsene, berufstätige Kinder, die noch für lau bei den Eltern leben, sind allenfalls "geduldete Nutzer" aber im regelfall nie Inhaber der Wohnung.

Die Auskunft aus der Stadtkämmerei sollte man sich schriftlich geben lassen.

ZWS in Leipzig

lilia81 @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ Alfred

hallo an alle...

also ist es nun so daß die neue leipziger anschauung quatsch ist>> oder wie darf ich das verstehen>>

wäre es sinnvoll sich mit schilderung seiner verhältnisse persönlich an das amt wendet oder ist das eher verschwendete zeit>>

natürlich wie immer alles nur schriftlich, soweit ist mir das schon klar.....

auch wenn ich meinen lebensmittelpunkt in leipzig habe und auch hier meine einkommenssteuer abgebe, so muß ich doch durch meine familiären verhältnisse( sprich wenn meine ellies sos funken, düse ich hin) mein zimmer dort behalten...
und ein zimmer ist ein zimmer und keine wohnung!!!!
nun werde ich bestraft, daß ich mich um meine ellies und meine familie kümmere..
die einnahmen, die die stadt durch meine miete, meine einkäufe und nicht zuletzt durch die sehr häufigen strafzettel( bekomme immer welche, nur die mit leipziger nummer können das gleiche machen und bekommen keine..ist schon komisch!) sowie 1000 andere sachen durch mich hat scheinen ja nicht genug zu sein....

tut mir echt leid aber ich mußte mal dampf ablassen!!

weiß schon jemand ob die rückwirkend zwst fordern können>>

ganz viele grüße
;-)

ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ lilia81

Lilia81, wenn Du in Leipzig nur mit Nebenwohnung gemeldet bist, wie zahlst Du dann hier ESt >>

zu dem wie weiter:
m.E. kann man entsprechend der Sichtweise der Stadtkämmerei grds. vertreten, dass es bzgl. der Zweitwohnung nur auf die Anmeldung als Nebenwohnung ankommt (so zumindest haben es einige Gerichte auch gesehen; u.a. leider auch BVerwG; aber nur bzgl. das es kein Verstoss gegen Bundesrecht ist!!).
mit dem Abstellen auf das Melderecht müßte dann aber auch zunächst festgestellt werden, dass es tatsächlich eine Neben- und keine Hauptwohnung ist (Umfang der zeitlichen Nutzung) => wenn also mehr Zeit in Leipzig verbracht wird, wäre zwar das Melderegister falsch, aber keine Steuer fällig (1. Lösung)

ich selbst meine jedoch nach Studium der einschlägigen Rechtsprechung und Normen, dasss diese Sichtweise auf dünnem Eis steht, da bisher insbesondere dass zuständige OVG Dresden in den ersten Klageverfahren gegen die Dresdner Satzung eine richtige Hauptwohnung als notwendig ansah (Risiko hier mögliche Änderung der SIchtweise, da VG Dresden in 1. Instanz die Änderung der Dresdner SAtzung in die jetzige FOrm als ausreichend ansah (halte ich aber für quatsch))

die Differenzierung zwischen volljährig und nicht volljährig bzw. noch in Ausbildung ist m.E., so wie Alfred ausgeführt hat totaler Humbug; , durch Satzung nicht gedeckt, klarer Verstoss gegen Art. 3 GG

wenn die lieben Leipziger Kämmererinmitarbeiterinnen es nicht einsehen, bleibt dann leider aber nur der Weg über das Widerspruchs in ein Klageverfahren. Meine das kann man bereits aus sportlichen Ehrgeiz heraus betreiben. Risiko zu verlieren ist aus den genannten Gründen zwar dar aber vor Gericht und auf hoher See...weiß man ja nie. (2. Lösung)

abschließend bleibt noch einzuknicken und einfach seine melderechtlichen Verhältnisse ohne zu murren an die "tatsächlichen" Gegebenheiten anzupassen. (3. Lösung; insoweit ähnlich 1. da die Prüfung Haupt/Nebenwohnung wahrscheinlich dazu führen würde, dass die Stadtkämmerein Änderung im Melderegister anstößt)

Gruß Dirk

ZWS in Leipzig

LeipzigStinkt @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ dirk 74

Hallo Leute, hallo Mitgenötigte,

auch ich habe Post aus Leipzig gekriegt, und doch sehr gestaunt. Denn ich lebte von Okt bis Dez 2009 da, zwecks Studium, in einem Wohnheim. Und da las ich im Netz auf der Seite des dortigen Studentenwerks, dass die Wohnheimplätze nicht unter ZWS fallen würden... Antrag noch auf den letzten Drücker damals gestellt, Wohnheim-Mietvertragskopie eingereicht, und dann war Ruhe, und ich dachte das Thema wäre erledigt... bis jetzt! Jetzt dämmert mir auch, warum ich nie ne definitive Antwort gekriegt hab, ob ich denn nun befreit wäre oder nicht...

Auch mich machte dieser Satz im aktuellen Brief ("Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann".) stutzig, und ich werde erstmal eine genaue Formulierung dieses Gerichtsspruchs anfordern, also was sich da jetzt genau geändert haben soll, wann der war und inwiefern mich das JETZT überhaupt noch zu jucken hat, damit ich damit zur Steuerberatung bzw. zu nem Anwalt gehen kann. Den Steuerbescheid würd ich jetzt erstmal links liegen lassen... Muss ich DEN im Zweifelsfall trotzdem fristgerecht zurückschicken und gleichzeitig oder hinterher widersprechen ODER gleich direkt erstmal nur widersprechen>>>

Meine weiteren Fragen:
- Ab welchem Zeitraum sind solche ZWS-Forderungen "verjährt"> (WEnns sowas in D überhaupt gibt, ich fürchte nicht) Mein angeblich steuerpflichtiger Aufenthalt dort liegt jetzt ja immerhin mehr als 17 Monate zurück...
- Können die das tatsächlich noch rückwirkend verlangen> Vor allem wenn sich die Rechtslage seit 2009 (angeblich) geändert hat>
- Müsste ich als ALG II-Empfänger, der ich grad bin, diese Steuer überhaupt entrichten>>>


Ich hoffe, hier kennt sich jmd mit der Materie aus. Falls nicht, trotzdem danke. Immerhin bin ich nich der Einzige mit dieser (zusätzlichen!) Kacke am Hals...

Edit: Hier der Link, der zweifellos belegt, was ich oben schrieb...
http://www.studnet.uni-leipzig.de/wohnservice/media/zweitwohnungsteuer.pdf

ZWS in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ LeipzigStinkt

» auch ich habe Post aus Leipzig gekriegt, »
» Den Steuerbescheid würd ich jetzt erstmal links liegen lassen... Muss ich DEN im Zweifelsfall trotzdem fristgerecht zurückschicken ...
„Post aus Leipzig“ – das ist wohl die Aufforderung, eine Erklärung zur ZWSt abzugeben und nicht der Steuerbescheid. Die Erklärung ist (fristgerecht) abzugeben.


» - Ab welchem Zeitraum sind solche ZWS-Forderungen "verjährt">
Verjährung kann eintreten, wenn Du bereits eine Steuererklärung abgegeben hast, wohl 4 Kalenderjahre nach Abgabe.

» - Können die das tatsächlich noch rückwirkend verlangen> Vor allem wenn sich die Rechtslage seit 2009 (angeblich) geändert hat>
Sie können, aber ich wüsste nicht, was sich hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Leipziger Satzung seit 2009 geändert haben soll.
» - Müsste ich als ALG II-Empfänger, der ich grad bin, diese Steuer überhaupt entrichten>>>
Ja.

Was mich interessieren würde: Diese „Zimmer im Wohnheim“, sind das Wohnungen nach der Sächs. Bauordnung>
§ 48 Wohnungen
(1) 1 Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. 2 Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2) In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen.
(3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.

Die Gebäudeklassen finden sich in § 2 Abs. 3 BO

ZWS in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4679 Tagen) @ dirk 74

Ich kenne die Auffassung der Stadt Leipzig nicht bzw. nur aus diesem Beitrag.
Aber BVerwG und BVerfG haben (2008, 2009 und 2010) einige Entscheidungen zur ZWSt getroffen, die für die Städte ebenfalls unangenehm sind. Insbesondere aus den Urteilen des BVerwG von 2009 zur Stadt Mainz ergibt sich, dass die Satzung der Stadt Leipzig gegen Bundesrecht verstößt. Damit könnte man die Satzung vor Gericht grundsätzlich angreifen. Weitere Möglichkeiten wurden genannt, sind aber von den persönlichen Lebens- und Wohnverhältnissen abhängig. Wie das VG Leipzig sich dazu stellt, ist ungewiss.
Die hier genannten Urteile aus Dresden (zur alten und teilweise auch zur neuen Satzung), Köln und Gelsenkirchen sind nur begrenzt verwertbar, da die Satzungen sich von der der Stadt Leipzig unterscheiden und zum Teil durch die höchstrichterlichen Urteile überholt sind, nach denen es derzeit zumindest zwei zulässige Normierungen der Zweitwohnung gibt.
Der Rechtsweg wird nicht vermeidbar sein.

ZWS in Leipzig

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ dirk 74

Der Ärger bei der Leipziger Satzung entsteht – wie bei fast allen Satzungen aus dem „Anknüpfen“ an die melderechtliche Registrierung einer Wohnung als Nebenwohnung. Den Ärger kann man also von vorneherein vermeiden, wenn man in Leipzig mit alleiniger oder Hauptwohnung registriert ist.

Normative Definition der Wohnung und der Zweitwohnung bieten Angriffsflächen. Auch wenn man mit Nebenwohnung registriert ist, dürfte es keinen Ärger geben, wenn man als Mieter (z.b. in einem Wohnheim) oder Untermieter nur ein Zimmer „innehat“ und den Rest einer Wohnung nur nutzt. Probleme kann es da bei WGs geben, wenn alle Mitglieder als Mieter im Mietvertrag stehen. Wer trotzdem veranlagt wird, kann sich – mit ziemlich sicherem Erfolg – dagegen wehren. Keine Veränderung der Rechtslage.

Die „Auffassungsänderung“ dürfte darin bestehen, dass die Verwaltung bisher anscheinend davon ausgegangen ist, dass auch der Hauptwohnung „innegehabt“ werden muss – was nach neuester höchstrichterlicher „Rechtsprechung“ nicht mehr der Fall sein muss. weswegen die Verwaltung glaubt, nun anders verfahren zu dürfen.

Zur Steuerpflicht und den Möglichkeiten der Gegenwehr:
Wer in Leipzig für eine Wohnung, die „den Anforderungen der Sächsischen Bauordnung genügt“
- mit Nebenwohnung registriert ist,
- nicht nachweisen kann, dass es sich dabei um seine tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung handelt und
- die melderechtliche Hauptwohnung ebenfalls „den Anforderungen der Sächsischen Bauordnung genügt“,
kann sich nur auf einen Grundsatzrechtsstreit wegen der rechtswidrigen Ausgestaltung der Satzung einlassen. Erfolg: fraglich, aber nicht ausgeschlossen.
In allen anderen Fällen ist Widerstand möglich, Begründung muss individuell gefunden/gestaltet werden.

Besonderheit:
„Nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten mit ehelicher Wohnung außerhalb der Stadt Leipzig“ die ihre Nebenwohnung nicht aus beruflichen Gründen (z.B. zum Zwecke der Ausbildung) innehaben, können sich auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG von 2005 (Art. 6, Abs. 1) mit ziemlich sicherem Erfolg gegen eine Steuerpflicht wehren. Andere Konstellationen des Art. 6 können evtl. erfolgreich sein – hängt aber von der Auffassung des VG/OVG ab.

Sprachlich/rechtlich enthält die Satzung z.T. groben Unfug, der darauf schließen lässt, dass man in Leipzig nicht weiß, was man tut.

ZWS in Leipzig

lilia81 @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ dirk 74

hallo dirk 74,

ich zahle meine ekst in leipzig , weil meine steuerberaterin meinte ich müßte in der stadt wo der lebensmittelpunkt liegt die steuer zahlen.

wenn ich mich hier als hauptwohnsitz anmelde, geht das auch rückwirkend>>
habe da echt keine ahnung..

ganz liebe grüße
;-)

ZWS in Leipzig

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ lilia81

Wenn Du während der Woche in Leipzig und nur am Wochenende bei Deinen Eltern wohnst, ist Deine tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung die Wohnung in Leipzig und deren Registrierung als Nebenwohnung falsch. Das ist ein Verstoß gegen das Melderecht und eine Ordnungswidrigkeit, aber zweitwohnungsteuerpflichtig bist Du deswegen nicht. Musst Du nur der Stadt klarmachen und den vorwiegenden Aufenthalt nachweisen.

ZWS in Leipzig

rschroe1 @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ Alfred

hej liebe Leidensgenossen,
die Post war am 1.6. richtig fleißig.
Habe ebenfalls das Zimmer bei meinen Eltern und die Nebenwohnung in Leipzig gehabt.
Am 31.12.10 habe ich Leipzig verlassen und meine Wohnung gekündigt. Gilt dieser Sinneswandel nun auch rückwirkend> Also vor dem 1.1.11> Dies wäre für mich eine kleine Privatinsolvenz.

War meine damalige Erklärung zur ZWSt nun akzeptiert worden oder nur hingenommen wie geduldet> Bin ich jetzt Schuld das die Stadt nicht früher ein klares Urteil gefällt hat>

Morgen rufe ich im Amt an. Teile euch dann mein Ergebnis mit!

R

ZWS in Leipzig

student123 @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4678 Tagen) @ rschroe1

Hallo zusammen!

Bei mir ist auch die Post (in mein Elternhaus) geflattert.

Ich bin seit 01.04.2010 mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet. Davor (bis 31.10.2009) war ich Student und mit der damaligen Auslegung der ZWS-Steuer mit nur einem "Kinderzimmer" bei meinen Eltern befreit!

Ich denke, die Stadt kann die ZWS-Steuer nicht rückwirkend verlangen, ohne einem die Information gegeben zu haben, dass sich in der Auslegung etwas geändert hat.

Wenn die Stadt das *ab jetzt* ändern möchte, bzw. dann ab 07.2011 kann man sich zumindest darauf einstellen.

Ich werde im Brief zurück schreiben, dass ich seit 04.2010 mit HWS in L gemeldet bin und erwarte darauf auch keine Antwort.

Nun dann, beste Erfolge im Kampf gegen die ZWS!

Ich werde hier ab und zu mal vorbei schauen.

Grüße
student123

ZWS in Leipzig

lilia81 @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

hallo alfred, hallo alle mit zur steuer genötigten....

dieses forum macht mir echt langsam mut....und das meine ich ehrlich!!!!!!!!
werde mich nächste oder übernächste woche mal ins bürgeramt schleppen...leider schaffe ich das nur mit begleitung...

dann mache ich erstmal einen auf ahnungslos und werde versuchen mich rückwirkend in leipzig anzumelden bzw. nachzuweisen dass ich meistens hier war....
wie teuer kann denn so ne ordnunswidrigkeit werden>>
auf jeden fall werde ich denen klar machen, daß es echt keine böse absicht war...

zahlen könnte ich weder steuer, noch strafe.....
aber warten wie mal ab...

wie meine oma immer sagte: viele dinge klären sich von selbst


ganz liebe grüße
;-)

ZWS in Leipzig

rene5 @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

» Wenn Du während der Woche in Leipzig und nur am Wochenende bei Deinen
» Eltern wohnst, ist Deine tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung die
» Wohnung in Leipzig und deren Registrierung als Nebenwohnung falsch. Das ist
» ein Verstoß gegen das Melderecht und eine Ordnungswidrigkeit, aber
» zweitwohnungsteuerpflichtig bist Du deswegen nicht. Musst Du nur der Stadt
» klarmachen und den vorwiegenden Aufenthalt nachweisen.


Ebenfalls ein Hallo in die Runde und Danke für die Infos!

Wenn man wie du sagst die Nebenwohnung fälschlicherweise gemeldet hätte (also nachweislich diese Wohnung in Leipzig Hauptwohnung war) - kann die Stadt daraus nicht eine Steuerpflicht ableiten - so nach dem Motto: selber schuld wer falsch meldet>

Was würde diese OWI -wie du schreibst - an Strafe kosten>

Wie lang rückwirkend kann denn die Stadt denn ihre Meinung ändern und diese Steuer fordern> Das wäre ja wichtig für den Zeitpunkt der rückwärtigen Anmeldung als Hauptwohnung.

Vielen Dank für eure Antworten!
VG

ZWS in Leipzig

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ rene5

» ... kann dieStadt daraus nicht eine Steuerpflicht ableiten - so nach dem Motto: selber schuld wer falsch meldet>
Würde die Stadt bestimmt gerne, darf sie aber nicht. Da ist seit 2009 das BVerwG vor. Außerdem zur Sprachregelung: Für die Registrierung einer Wohnung ist die Meldebehörde zuständig und verantwortlich. Die legt fest, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist.

» Was würde diese OWI -wie du schreibst - an Strafe kosten>
Die Höhe des Bußgelds i von Bundesland zu Bundesland verschieden - steht für Leipzig im Sächsichen Meldegesetz, für die andere Wohnung ...


» Wie lang rückwirkend kann denn die Stadt denn ihre Meinung ändern und diese Steuer fordern>
Da sage ich mal gehässig: Eine Meinung kann nur der ändern, der eine hat. Die rückwirkende Forderung KANN bis zu 7 Kalenderjahre reichen. Da die Satzung erst seit 1.10.2005 in Kraft ist, hat die Stadt noch jede Menge Zeit, sich eine Meinung zu bilden und die dann zu ändern.

» Zeitpunkt der rückwärtigen Anmeldung als Hauptwohnung.
Darauf kommt es nicht an. Ein unerschöpfliches Thema...

ZWS in Leipzig

lilia81 @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 4667 Tagen) @ Paul-1

Hallo an alle mitgenötigten,

werde mich kommende woche mal ins bürgeramt schleppen und mal sehen was die mir für auskünfte geben können.
vorallem was eine owi gegen des meldegesetz kosten könnte und ob die stadt auch rückwirkend für die letzten jahre zwst fordern kann....

werde die neuesten erkenntnisse dann hier reinstellen.

ganz viele grüße
:-D