Von den Eltern genutztes Haus als Zweitwohnsitz?

Gina @, Dienstag, 26.07.2011 (vor 4630 Tagen)

Hallo,

ggf. kann mir hier Jemand genauer Auskunft geben.

Mein Mann und ich wohnen in Hamburg. Vor ca. 11 Jahren haben seine Eltern ihm ihr Haus in Flensburg überschrieben. Sie wohnen dort mietfrei und haben ein lebenslanges Wohn- und Niesbrauchsrecht. Mein Schwiegervater ist nun in ein Pflegeheim gekommen und die Rente meiner Schwiegereltern reicht nicht aus (vor allem nicht die Rente meiner Schwiegermutter) um zu leben, d.h. es wird auch weiterhin keine Miete erhoben werden, alle Nebenkosten werden von uns bzw. dem Sozialamt übernommen werden. Inwieweit wird auf dieses von uns nicht selbst (aber von der Familie) genutzte mietfreie Haus eine Zweitwohnungssteuer erhoben>

Eine Anfrage der Stadt Flensburg ist schon bei uns eingegangen. Allerdings wissen wir nicht so genau, was wir antworten sollen, denn dieser Fall ist nicht in den zugeschickten Unterlagen vorgesehen.

Vielen Dank für Eure Antworten,

Gina

Von den Eltern genutztes Haus als Zweitwohnsitz?

Alfred @, Dienstag, 26.07.2011 (vor 4630 Tagen) @ Gina

Ich gehe mal davon aus, dass das lebenslange Wohn- und Nießbrauchrecht der Eltern im Grundbuch festgeschrieben ist. Wenn das so stimmt:
Ich kenne nur die Satzung der Stadt, nicht den Fragebogen. Aber den kannst Du gar nicht ausfüllen, denn der ist für Zweitwohnungsinhaber und nicht für Hauseigentümer. Das Haus in Flensburg ist weder für Dich (und Deinen Mann) noch für Deinen Schwiegervater eine Zweitwohnung. Fragebogen zurückschicken mit einem Schreiben, sinngemäß:
,,, in der Anlage erhalten Sie die unausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungsteuer zurück. Bei der angegebenen Wohnung handelt es sich nicht um unsere Zweitwohnung, wie Sie unschwer selbst nachprüfen können (s. § 9 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer).
Mit freundlichen Grüßen ….“
Dann in Ruhe abwarten.

Von den Eltern genutztes Haus als Zweitwohnsitz?

Gina @, Mittwoch, 27.07.2011 (vor 4629 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe nochmal speziell nach Zweitwohnungssteuer und Nießbrauchsrecht gesucht und folgenden interessanten Link gefunden:

http://www.moeller-meinecke.de/>show=ZkCx

Demnach ist mein Mann nicht Inhaber der Wohnung (das sind seine Eltern) sondern "nur" Eigentümer und kann diese nicht nutzen.

Einen lieben Gruß,

Gina