Zwei Wohnungen innerhalb von München

gingercandy @, Freitag, 26.08.2011 (vor 4855 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin im Haus meiner Eltern und Großeltern gemeldet(Aubing). Dies soll auch mein Hauptwohnsitz bleiben, da meine Großeltern schwerbehindert sind und meine Mutter wegen einer Augenkrankheit (Frühpensioniert) nicht mehr alles im Haus machen kann und sich zusätzlich um die Großeltern kümmern. Insbesondere zu Ärzten muss jemand mit dem Auto fahren können, und da mein Vater in Ingolsatdt arbeitet (es fährt von München ein Firmenbus) kann nur ich mit dem Firmenleasingwagen meines Vater fahren. Ich kann das Auto nur nutzen, wenn ich in dem Haus gemeldet bleibe(Bedingung des Leasingsvertrages). Desweiteren spielt eine erbschaftsrechtliche Günstigerstellung bezüglich dem Anteil des Hauses, das meinen Großeltern gehört eine Rolle: Wird der Anteil auf mich übertragen(unabhängig ob vor oder nach dem Ableben meiner Großeltern), so muss ich weniger Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich dort lebe/wohne. Auch verbringe ich in Zukunft gut 3-4 Tage die Woche mit Übernachtung dort (immer im Wechsel zu meiner 2. Wohnung).
Wenn meine Eltern im Urlaub sind verbringe ich die Woche gänzlich dort.
Seit 01.07.2011 bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, die auch im Stadtgebiet München und näher am Arbeitsplatz liegt (Berg am Laim).

Meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, wenn man in derselben Gemeinde bereits seinen Wohnsitz hat und dort einkommenssteuerpflichtig ist>
Wie kann ich mich gegen eine ZWST wehren und dennoch in beiden Wohnsitzen gemeldet sein>

Zwei Wohnungen innerhalb von München

Alfred @, Freitag, 26.08.2011 (vor 4855 Tagen) @ gingercandy

Ein bisschen viel aus einmal.
So wie Du das schilderst, hältst Du Dich tatsächlich zeitlich vorwiegend in der Wohnung Deiner Eltern/Großeltern auf und hast dort Deine Hauptwohnung. Melderechtlich wäre das so oder so nicht nachzuprüfen, da beide Wohnungen in München liegen.
Der Wohnsitz spielt keine Rolle, hier schon überhaupt nicht, denn der ist bei beiden Wohnungen München. Es geht hier aber um das Melderecht und damit um Haupt- und Nebenwohnung. Wenn Du in München mit einer Nebenwohnung registriert bist, wird man die ZWSt von Dir verlangen. Die zu vermeiden wird schwer sein, wenn Du ein positives Einkommen von mehr als 25.000,00 € hast. Ad hoc fiele mir (außer schmutzigen, nicht empfehlenswerten Tricks) nur Art. 6 Abs. 1 GG – aber ob der zieht, wage ich zu bezweifeln.
Trost bietet vielleicht die doppelte Haushaltsführung – wenn die formalen Bedingungen passen.

Zwei Wohnungen innerhalb von München

gingercandy @, Donnerstag, 01.09.2011 (vor 4849 Tagen) @ gingercandy

Also am besten gar nicht ummelden>

Oder es damit zu versuchen, dass ich den Wohnsitz bei den Eltern nicht innehabe, da ich sie "ohne jede rechtliche Absicherung, nur geduldet von meinen Eltern nutze">

Zwei Wohnungen innerhalb von München

Alfred @, Donnerstag, 01.09.2011 (vor 4849 Tagen) @ gingercandy

» Also am besten gar nicht ummelden>
Wäre zumindest eine Ordnugswidrigkeit.

Ansonsten:
Du versuchst die Quadratur des Kreises.
1. Du nutzt zwei Wohnungen in München und bist demnach für beide Wohnungen meldepflichtig. Da beide Wohnungen in München liegen, ist es praktisch nicht nachprüfbar, welche der beiden Wohnungen Du vorwiegend nutzt. Ebenfalls nicht nachprüfbar, wäre die Nutzung der elterlichen Wohnung, denn da ließe sich behaupten, dass Du Dich nur besuchsweise dort aufhältst, die Wohnung also nicht im melderechtlichen Sinn bezogen hast.
2. Wenn Du Dich für Deine Wohnung in Berg am Laim mit Haupt- und für die elterliche Wohnung in Aubing mit Nebenwohnung registrieren lässt, fiele keine ZWSt an, weil Du die Nebenwohnung nicht innehast (nur „geduldet“). Der vorwiegende Aufenthalt ließe sich (s. 1.) überhaupt nicht oder nur sehr schwer überprüfen. Diese Lösung kommt für Dich nicht in Frage.
3. Wenn Du Dich für Deine Wohnung in Berg am Laim mit Neben - und für die elterliche Wohnung in Aubing mit Hauptwohnung registrieren lässt, fällt ZWSt an. Dass Du nicht Inhaberin der Hauptwohnung bist, ist für die moderne ZWSt ohne jede Bedutung.
Da müsstest Du die finanziellen Vorteile gegen rechnen (u.U. doppelte Haushaltsführung, Nutzung Formenwagen (vmtl. Audi) und die ominöse Günstigerstellung).
Alternative: Rechtsstreit bis ggf. BVerfG.
4. Die erbschaftliche Günstigerstellung bei Selbstnutzung der Wohnung könnte m.E. erst bei einem Betrag von über 200.000 € greifen. Ob das überhaupt so stimmt, weiß ich nicht, bezweifle es aber. Nach der Schenkung/Erbschaft wärst Du dann aber definitiv Inhaberin von zwei Wohnungen in München und müsstest Dir neue Tricks einfallen lassen, um die ZWSt zu umgehen.
5. Den Leasingvertrag kann ich nicht bewerten, da ich ihn nicht kenne