Neben- oder Hauptwohnsitz

ische1966 @, Montag, 29.08.2011 (vor 4616 Tagen)

Hallo liebe Leser,
ist wirklich hilfreich - so ein Forum.
Mein Problem ist leider bei den vielen Einträgen auch noch nicht dabei gewesen....
Seit zwei Jahren führe ich eine Fernbeziehung (Berlin - Rostock) und möchte nun meinen Lebensmittelpunkt und damit meinen Hauptwohnsitz nach Meck-Pomm. verlegen. Meine Arbeitsstelle bleibt vorerst in Berlin. Ich bin jedes WE in Rostock (fahre freitags hoch und montags nach Berlin), bin auch an allen Feiertagen und im Urlaub dort.
Meine Berliner Wohnung möchte ich meiner Tochter (volljährig) überlassen und hinsichtlich der Miete lediglich als Nebenmieter erscheinen. Während der Woche wohne ich ebenfalls dort - muss ja schließlich arbeiten gehen.
Ist dieses geplante Vorgehen so ratsam und vor allem rechtlich machbar>>> Die Frage der Zwst. ist hierzu gerade eher uninteressant.
Für Erfahrungen bzw. hilfreiche Antworten danke ich Euch sehr.

Kathrin

Neben- oder Hauptwohnsitz

Alfred @, Montag, 29.08.2011 (vor 4616 Tagen) @ ische1966

Recht hin, Recht her.
Als erstes streichen wir mal Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz.
Deine Lebens- und Wohnverhältnisse kannst Du gestalten wie Du willst (in gewissen Grenzen natürlich).
In Berlin und in M.-V. zu wohnen, ist melderechtlich recht eindeutig:
In Berlin hast Du Deine vorwiegend genutzte Wohnung, die ist, sofern Du nicht verheiratet bist (Fernbeziehung interpretiere ich erst Mal als „unverheiratet/unverpartnert“), als Hauptwohnung zu registrieren. In Rostock hast Du dann Deine Nebenwohnung.
Wenn die Tochter das Mietverhältnis für die Berliner Wohnung übernimmt, ist das eine Sache zwischen Euch und dem Vermieter.
Soweit gesehen, alles unbedenklich. Bezüglich der ZWSt gibt es ein paar Dinge zu beachten, um die zu vermeiden-
Fragen>

Neben- oder Hauptwohnsitz

ische1966 @, Freitag, 02.09.2011 (vor 4612 Tagen) @ Alfred

ach, Alfred ;-) wenn wir Dich nicht hätten ;-))
Vielen Dank für die sehr schnellen Rückmeldungen!!!
Mein persönliches Interesse geht schon dahin, meinen Hauptwohnsitz in Meck.-Pomm. anzumelden, meine Arbeit in Berlin muß ich behalten behalten und mich dann als Pendler zu betrachten. Die Wohnung möchte ich deswegen an meine Tochter abgeben - einen Termin mit meinem Vermieter habe ich schon in der kommenden Woche zwecks Klärung.
Also doch noch etwas anders gelagert, oder> UND - rein rechtlich machbar>>>
Vielen Dank und herzliche Grüße

Neben- oder Hauptwohnsitz

Alfred @, Freitag, 02.09.2011 (vor 4612 Tagen) @ ische1966

Wenn Du alleinstehend (nicht verheiratet bzw. nicht verpartnert) bist, ist melderechtlich Deine Hauptwohnung dort, wo Du Dich rein zeitlich gesehen vorwiegend aushältst. Wenn Du Vollzeit arbeitest (5-Tage-Woche) ist üblicherweise der Arbeitsort der Ort des vorwiegenden Aufenthalts und damit dort die Hauptwohnung; also Berlin und nicht M.V. Wenn Du das melderechtskonform anderes haben willst, musst Du Dich vorwiegend in der Wohnung in M.-V. aufhalten und das ggf. plausibel begründen können, wenn das Einwohnermeldeamt Berlin nachfragen sollte (wenn es das überhaupt tut).

Mit der melderechtlichen Seite haben die Mietverhältnisse nichts zu tun. Wenn Deine Tochter in Zukunft (alleinige) Mieterin der Berliner Wohnung sein soll, hat das mit dem Melderecht nichts zu tun.

Solange die Berliner und Rostocker ihre Gesetz/ihre Satzung nicht ändern, und Du die melderechtlich registrierte Wohnung in Berlin nicht innehast, dürfte so oder so keine ZWSt anfallen. Dass das ohne bürokratischen Verdruss abgeht, ist allerdings unwahrscheinlich.