Die zweitwohnungsteuer muss weg Teil2

Himbim13 @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4591 Tagen)

Die Zweitwohnungssteuer muss weg Teil 2
Zunächst meinen Dank für die Richtigstellung des zuständigen Kommunalverbundes,in dem das Ferienhaus des Herrn Ministerpräsidenten Seehofer sich befindet. Die hierzu gemachten Äußerungen sind meines Erachtens unrelevant. Fakt ist, er hat ein Ferienhaus inne. Ebenso Fakt ist, das entsprechend der Homepage dieses
Kommunalverbundes eine 2.WhgSt-Satzung nicht nachlesbar ist. Was daraus jeder folgert ist letztlich seine eigene Sache.

Dann meinen Dank an das Forum im www. Zweitwohnungssteuer.de.
Es bietet zumindest die Möglichkeit Belange in der Öffentlichkeit anzusprechen, die in den öffentlichen Print-, Hör- und Sehmedien trotz Presse- u. Meinungsfreiheit nichtgebracht werden. Die Presse und Meinungsfreiheit ist eben alleine Sache des Chefredakteurs.
Das zu dieser Steuer unterschiedlich Meinungen bestehen, ist wie in jeder Sache nur natürlich. Auch, wenn man von Seiten des Lektors unterschwänglich dann als „Don Quichotte“ hingestellt wird. Das 1000jährige Reich ist untergegangen ebenso der real existierende Sozialismus, um bei der jüngsten Geschichte zu bleiben. Und alle die daran glaubten, dass diese Systeme in folge der Unfreiheit scheitern würden, werden in nachhinein anders beurteilt, wie zur Zeit, in der diese auf diese Fakten verwiesen. Das muss man aushalten können.

Nochmals auf die in diesem Forum gestellten Fragen und die Fragesteller zu kommen, kennzeichnen sich Diese doch einerseits, das ein großer Teil der Betroffnen mit dieser Sachlage überfordert sind und andererseits nach Wegen suchen diese Steuer zu umgehen.
Soweit hierzu vom Mentor dieses Forums den Betroffenen Hilfestellung erteilt wird,ist es lobenswert.
Die unterschiedlichen Meinungen ergeben sich doch nur darin:
1.Ist diese Aufwands-/ Abschöpfungssteuer für
alle gerechtfertigt!>
Jaras / Pieroth GG f. d. BRD 6 Aufl. Art 105 S. 1113.
Rz.17.)

2.Welche Wege sind gegen diese Steuer / Abgabe, außer
dem Rechtsweg noch möglich>

Geht man von der Resonanz der Betreuten aus, kann man im Forum bedauerlicher Weise kein Ergebnis dahingehend erkennen was die Betreuung gebracht hat.
Es sei denn, der Betroffene hat seine Nebenwohnung in eine Hauptwohnung umgemeldet, also einen Statuswechsel vollzogen. Bzw. die ehemalige Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben. Er hat zur Vermeidung dieser Steuer ein Teil seines Selbstbestimmungsrechts infolge des staatlichen Gewaltmonopols aufgegeben.
Im übrigem, nach meinem Verständnis ein dem freiheitlichen Rechtsstaat widersprechendes Gewaltmonopol, nicht nur hinsichtlich der betroffenen Personen, sondern auch gegenüber den Gemeinden, die durch den Wegfall des überregionalen Finanzausgleich und den Schlüsselzuweisungen, einhergehend mit einer Landflucht, geschädigt werden. Auf die hierzu bereits erfolgten Presseveröffentlichung darf
Verwiesen werden. „ Sa 12.02.2011 - STADT NÜRNBERG
Ungeliebte Steuer auf Zweitwohnungen
Abgabe stößt auf "mäßige Akzeptanz" bei
Nürnbergern - 6,7 Millionen C
eingenommen“ wird verwiesen.
Soweit auf die Ängste der Einheimischen verwiesen wird kann man die Ursachen im Beitrag Himbim13 vom 23.06.2011 20:08 nachlesen.

Nach der Meinungsfindung gem. Ziffer 1. wie vor, ist nach Art. 105 GG die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer mit dem GG vereinbar. Nachdem es keine Bundessteuer ist, obliegt die Einführung einer solchen Steuer alleine der politisch ausgerichteten Legislative der jeweiligen Bundesländer. Soweit den Kommunen in infolge der jeweiligen Landes Kommunalen Abgabenordnungen gestattet ist nach ihren Ermessen eine solche Steuer mittels einer örtlichen Satzung zu erheben ist der juristische Weg, wie die ergangenen Urteile beweisen zu fast 90% ausgeschöpft.
Welcher weitere Weg ergibt sich demnach gg. diese Steuer anzugehen>
Nachdem, wie aufgezeigt, diese Steuer einer politischen Entscheidung der von uns gewählten Mandatsträger bedarf, ist diesen klar zu machen, das sie, teils bedingt durch Unkenntnis der Materie, oder aber aus Parteidisziplin einer Entscheidung zu gestimmt haben, die einer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung
Kontraproduktiv entgegen steht.
Und bei welcher Gelegenheit eignet sich die Einstellung ihres Wahlkandidaten am ehesten zu erforschen>
Der betroffene Bürger entscheidet doch, wem er seine Stimme und somit sein Mandat erteilt.
Die jetzigen Landtagswahlen ergeben doch die Möglichkeit Fragen an die zu stellen die das Mandat von den Bürgern wünschen.;-)
Fortsetzung: Die Zweitwohnungssteuer muss weg Teil 3 folgt

Die zweitwohnungsteuer muss weg Teil2

Alfred @, Sonntag, 04.09.2011 (vor 4590 Tagen) @ Himbim13

» das Ferienhaus des Herrn Ministerpräsidenten Seehofer
Ob eine Gemeinde ZWSt erhebt oder nicht, ist ihre Sache. Wenn Herr Seehofer sein Ferienhaus in einer Gemeinde hat, die keine ZWSt erhebt, ist das schön für ihn. Ob da Zusammenhänge bestehen, darüber kann jeder spekulieren, sollte dabei aber den Gesamtzusammenhang im Auge behalten.. Mich würde allenfalls ärgern (aber nicht wundern) wenn Herr Seehofer keine ZWSt zahlen würde, obwohl die Gemeinde eine solche erhebt. Allerdings wäre dies rechtlich ohne weiteres möglich und ggf. nicht zu beanstanden.

» Die Presse und Meinungsfreiheit ist eben alleine Sache des Chefredakteurs.
Von wegen – die Presse- und Meinungsfreiheit des Chefredakteurs reicht genau so weit, wie sie mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmt.

» Das 1000jährige Reich ist untergegangen ebenso der real existierende Sozialismus, ...
Manches wäre leichter zu ertragen, wenn man den Untergang des Abendlandes nicht immer gleich an der Zweitwohnungsteuer festmachen wollte. Da bietet die deutsche Steuergesetzgebung lohnendere – vielleicht sogar leichtere - Ziele.

» 1.Ist diese Aufwands-/ Abschöpfungssteuer für alle gerechtfertigt!>
Diese Frage ist nicht zu beantworten, wenn man nicht weiß, wer „alle“ sein soll.

» Im übrigem, nach meinem Verständnis ein dem freiheitlichen Rechtsstaat widersprechendes Gewaltmonopol, ..
U.a das staatliche Gewaltmonopol macht den Rechtsstaat aus.

» Rechtsweg
Natürlich gibt es bzgl. der ZWSt neben dem Rechtsweg noch die politische Meinungsbildung. Der kann durchaus sinnvoll sein - s. Köln und die ZFH. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man mit klaren Begriffen und Zielen vorgeht und eine Lobby hinter sich hat (z.B. den jeweiligen Städte- und Gemeindetag – mit öffentlichen Mitteln finanziert, jeder demokratischen Kontrolle entzogen). Und bei einer Bagatellsteuer wird man sich auch dann immer mit dem Michael-Kohlhaas- oder Don-Quijote-Effekt herumschlagen müssen.
Das heißt aber nicht, dass man auf den Rechtsweg verzichten sollte. Es greift zu kurz, wenn man nur die Urteile betrachtet, um den Wert einer Klage zu beurteilen. In vielen Fällen kommt es gar nicht zu einem Urteil, weil die beklagte Stadt den Steuerbescheid vor einer Verhandlung aufhebt. Und selbst Entscheidungen, die für den Kläger negativ ausfielen, können für andere positiv sein – so z.B. die Entscheidungen des BVerwG von 2009 in Sachen Revision Mainz oder des BVerfG zu Aachen und München. Diese Entscheidungen sind selbstverständlich nicht für alle Fälle anwendbar, aber sie bieten eine Fülle von Ansatzmöglichkeiten und zeigen, dass die Rechtsprechung „im Fluss“ ist.
Wer klagt, sollte sich allerdings über seine Erfolgsaussichten im Klaren sein. Das ist u.a. nur möglich, wenn Begriffe immer wieder hinterfragt werden, denn die Antwort kann von Satzung zu Satzung verschieden sein.

» ... bedingt durch Unkenntnis der Materie, ... die Einstellung ihres Wahlkandidaten am ehesten zu erforschen>
Die Einstellung „Pro Zweitwohnungsteuer“ wäre für mich kein Kriterium deswegen einen Kandidaten nicht zu wählen. Die Entscheidung in "Unkenntnis der Materie" schon.