ZWSt in Halle

kauz @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4587 Tagen)

Ich weiß, es gibt schon genug zu dem Thema,
leider bin ich nicht so ganz schlüssig, was ich nun machen soll.
Mein Problem ist Folgendes:
Ich habe einen Bescheid (also eigentlich 3 über einen Zeitraum von 4 Jahren in der ich in einer WG lebte (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Hauptwohnsitz war die elterliche Wohnung).
In diesem ist soweit auch alles korrekt gerechnet.

Meine Überlegung: Eigentlich müsste ich jetzt Widerspruch erheben um dann später einmal, falls die ZWSt in Halle doch noch gekippt wird mein Geld wieder zu bekommen> Oder liege ich da falsch>

Nun fällt mir jedoch die Begründung des Widerspruchs ziemlich schwer. Ich bekam bis diesen Monat Bafög - das scheint kein Grund zu sein.
Ansonsten gibts bei mir keine Widersprüche zur Satzung.
Kann man einen Härtefall geltend machen, weil es bei uns im Haus vor einigen Monaten gebrannt hat und wir durch Ruß Schaden erlitten> Da wir keine Hausrat hatten, müssen wir auf die Haftpflicht des Verursachers vertrauen, jedoch ist das alles noch nicht geklärt und wandert zwischen den Instanzen. Worauf ich hinaus will: Wir bleiben auf den Kosten sitzen, und damit würde dann mein Erspartes draufgehen....Also wäre doch die Steuerforderung im Moment eine unzumutbare Belastung>

Meint ihr ich kann es damit versuchen und muss ich das mit Kontoauszügen belegen>

Gruß

ZWSt in Halle

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4587 Tagen) @ kauz

Also, die Sache mit den „eigentlich drei Bescheiden“ verstehe ich nicht so ganz. Deswegen nur allgemein:
Widerspruch kannst Du nur einlegen, wenn der Bescheid nicht älter als 4 Wochen ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Was Du da schilderst, Bafög und Brand ist keine Begründung für einen Widerspruch. Wenn die Stadt en Widerspruch zurückweist, musst Du beim VG Halle klagen.
Was Du beantragen kannst, wäre ein Erlass aus Billigkeitsgründen. Bafög in der Vergangenheit dürfte der Stadt nicht reichen. Bei dem Brand habe ich auch so meine Zweifel, ob das die Stadt gnädig stimmt. Allenfalls Stundung könnte dabei herausspringen.

ZWSt in Halle

kauz @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4587 Tagen) @ Alfred

Erstmal danke für die schnell Antwort.

» Also, die Sache mit den „eigentlich drei Bescheiden“ verstehe ich nicht so
» ganz.
Naja ich hab mich in der Stadt angemeldet und da wurde auf der Grundlage der Miete meiner ersten Wohnung die ZWSt bis 2011 berechnet (1.Bescheid).
Dann bin ich zwischendurch umgezogen, wodurch sich eine Mietänderung ergab. Die ZWSt wurde dementsprechend angepasst (2. Bescheid). Und als ich mich dann hauptwohnsitzlich in Halle angemeldet hatte,wurde die Nebenwohnung abgemeldet. Ab diesem Zeitraum läuft der dritte Bescheid. Da werden dann zu hohe Forderungen für die Folgejahre nach der Abmeldung abgerechnet(3.Bescheid).
Aus allen dreien kann ich mir dann errechnen, was ich zu zahlen habe.
Die kamen alle auf einmal, da ich erst letztes Jahr zum erstenmal aufgefordert wurde auskunft für eine Berechnung der ZWSt zu erteilen. Und nach einiger Bearbeitungszeit kamen dann vor 2 Wochen die Bescheide

Muss ich denn klagen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird>
Dafür hab ich grad keinen Nerv mehr.
Mir geht es eher auch darum, dass wenn jemand doch mal Erfolg mit einer Klage hat, dass ich dann auch berechtigt auf die Rückzahlung der geleisteten ZWSt bin.
Ansonsten denk ich mir halt: Probieren kann mans ja, mit oben genannter Begründung.

ZWSt in Halle

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4587 Tagen) @ kauz

Jetzt steige ich vmtl. durch. Also je 1 Steuerbescheid für 2 Wohnungen und ein Korrekturbescheid für die 2. Nebenwohnung.
Die Stadt hat die Steuerbescheide erlassen. Über Deinen Widerspruch entscheidet die Stadt in eigener Machtvollkommenheit. Wenn Du da nicht mit massiven sachlichen Gründen auffährst – und die sehe ich bei Dir nicht – kannst Du Dir ausrechnen, wie bei dieser Konstellation die Entscheidung der Stadt ausfällt. Nicht für Dich.
Auf ein Ruhen des Widerspruchs bis zur richterlichen Entscheidung wird die Stadt sich derzeit wohl nicht einlassen. Das musst Du schon alleine durchfechten. Wenn Du nicht klagen willst, solltest Du auch die Finger von einem Widerspruch lassen. Warten bis andere Erfolg haben und dann dranhängen, dürfte wohl nicht funktionieren.
Bliebe Dir ein Antrag auf Stundung oder Erlass aus Billigkeitsgründen – entscheidet ebenfalls die Stadt. Wenn sie den Antrag ablehnt, und Du dagegen nicht klagen willst, ist das Ende des Rechtsweges erreicht.