ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen)

Ich habe eine Frage:
im Jahr 2007 bin ich von Köln nach Horb umgezogen. Entsprechend der Veröffentlichungen der beiden Kommunen meldete ich mich nur in meinem neuen Wohnsitz an.
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/anmelden-ummelden/abmeldung-ihres-wohns...

Doch nun kommt die Stadtverwaltung Köln und behauptet, ich hätte noch meine alte Wohnung, obwohl ich ihnen schon mitteilte, daß die alte Wohnung von gekündigt wurde.

Wer hat hier die Beweispflicht>

ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ axelbrix

» Wer hat hier die Beweispflicht>
Erst mal die Stadt Köln – die beweist Dein „Wohnen in Köln“ mit dem Melderegister.
Wenn Du in Köln mit einziger Wohnung registriert warst und Dich bei der Ummeldung in Horb neu mit einziger Wohnung hast registrieren lassen, hast Du alles richtig, aber die Meldebehörden (oder eine davon) haben ein Fehler gemacht. Da Behörden keine Fehler machen bzw. dies nicht ohne weiteres zugeben werden, bist Du dran. Über Erklärungen Deinerseits lacht die Stadt sich scheckig.
Da ich die näheren Umstände nicht kenne, hier nur allgemein:
Den Auszug aus der Wohnung wirst Du nachweisen müssen (Übergabeprotokoll, Bestätigung der Kündigung/des Auszugs durch den Vermieter o.ä.). An Deiner Stelle würde ich mit beim Einwohnermeldeamt einen Auszug aus dem Melderegister geben lassen. Dann hast Du wenigstens Gewissheit, wie die Kölner Behauptung zustande gekommen ist.

Ansonsten:
Wenn eine Stadt schon schreibt „Abmeldung Ihres Wohnsitzes“ und damit ins Melderecht einsteigt, schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken.

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axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

Den damaligen Eigentümer habe ich schon angeschrieben. Ob der sich gemüßigt sieht, der Stadt eine entsprechende Information zukommen zu lassen, weiß ich bis dato allerdings nicht.

Den Auszug aus dem Melderegister werde ich gleich mal beantragen!

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Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ axelbrix

Er wird sich gemüßigt sehen, denn er ist dazu gegenüber der Stadt und ggf. dem Gericht verpflichtet. Ich hoffe, Du hast den ehemaligen Vermieter gebeten, Dir die „entsprechenden Informationen“ zu schicken und nicht unmittelbar der Stadt Köln – sonst hast Du wieder nichts in der Hand.
Frage:
Hast Du schon einen ZWSt-Bescheid oder erst die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt bekommen>

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axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

Den Eigentümer habe ich nur gebeten, die Erklärumg an die Stadt zu versenden. .....Auch Bitte um eine Abschrift für meine Unterlagen hole ich nach.
Bis jetzt habe ich nur die Aufforderung, den Nachweis zu erbringen. Wenn ich einen Zahlungsbescheid erhalte, schalte ich meinen Rechtschutz ein. Allerdings wird es wohl schwierig sein einen kompetenten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht zu finden.

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Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ axelbrix

Nur zu meinem Verständnis:
Die Stadt hat Dich aufgefordert, den Nachweis dafür zu erbringen, dass Du nicht mehr in Köln wohnst, Du hast aber noch keine Steuererklärung abgegeben>

Was den Rechtsschutz angeht: Prüfe vorsorglich Deine Police bzw. erkundige Dich bei der Versicherung, ob sie da mitmacht. Ich kenne einige, die da ihr blaues Wunder erlebt haben. Muss nicht so sein, aber sicher ist sicher.

Abgesehen davon kannst Du die Klage auch alleine durchziehen. Ein Rechtsanwalt ist beim Verwaltungsgericht nicht erforderlich. Zudem geht es hier weniger um Verwaltungsrecht. Das „Zweitwohnungsteuerrecht“ hat seine sehr speziellen juristischen Tücken und bringt nicht viel ein. Da zieren sich Anwälte gerne.

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axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

Bis jetzt fordern sie nur den Nachweis.
Eine Steuererklärung würde ich der Stadt Köln verweigern, da dies meiner Ansicht nach nicht in ihre Kompetenz fällt.

Da mein Rechtschutz bei der Versicherung ist, bei der ich früher arbeitete (seit einem Jahr bin ich Rentner), hoffe ich auf eine gute Beratung.

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Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ axelbrix

Andere Frage:
"Die Stadtverwaltung Köln" verlangt einen Nachweis. Wer verbirgst sich dahinter> Das Kassen- und Steueramt oder das Einwohnermeldamt>

» Eine Steuererklärung würde ich der Stadt Köln verweigern, da dies meiner Ansicht nach nicht in ihre Kompetenz fällt.
Das sollte man zumindest so nicht ohne weiteres formulieren. Die ZWStS der Stadt Köln besagt nämlich u.a.
„… kann die Stadt Köln, Kassen- und Steueramt, jeden zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, der in der Stadt Köln:
- mit Nebenwohnung gemeldet ist
- oder ohne mit Nebenwohnung gemeldet zu sein, eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes hat.“

Da Du vermutlich in Köln mit NW registriert bist (sonst würde die Stadt das Theater wohl nicht veranstalten), wird die Stadt sich genau darauf berufen und sich kompetent fühlen.
Es geht um eine ZWSt-Erklärung. Die hat nichts mit der ESt-Erklärung beim Finanzamt zu tun.

» Da mein Rechtschutz bei der Versicherung ist, ...
Na, das dürfte die Sache vereinfachen.

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axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

Das Kassen- und Steueramt sendete mir das letzte Schreiben. Sie gaben mir eine Frist bis zum 21.09.11 um die Nachweise anzuliefern.

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Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ axelbrix

» Das Kassen- und Steueramt ...
Also die üblichen Verdächtigen- Der Stadt Köln fallen auch immer andere Varianten ein, um an das Geld fremder Leute zu kommen.

Haben sie in dem Schreiben eigentlich näher erläutert, welche „Nachweise“ sie sich vorstellen> Da könnte man ja dumm nachfragen und sich gleich danach erkundigen, welche Nachweise sie eigentlich dafür haben, dass Du eine Zweitwohnung in Köln innehast.

Vorerst solltest Du prüfen, was im Auszug aus dem Melderegister steht – das müsste bei der Gemeinde Horb schnell gehen, und dann sieht man (vielleicht/hoffentlich) klarer. Noch ist ja ein bisschen Zeit, und wenn alle Stricke reißen, dann eben termingerecht die „dummen Fragen“.

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axelbrix @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Informationen.
Ich besorge mir jetzt erst einmal die Daten aus dem Melderegister.

ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

axelbrix @, Montag, 26.09.2011 (vor 4733 Tagen) @ axelbrix

Mittlerweile habe ich den Melderegisterauszug erhalten. Dort stand dann ein Datum drin, daß mir zuerst vollständig unerklärlich war. Noch einmal: ich meldete mich in Köln am 31.08.1007 ab und am 01.09.2007 in Horb an. Im Melderegister steht aber als Anmeldung in Horb der 02.08.2007 und ab dem 02.08.2007 die Zweitwohnung in Köln.

Ich habe damals die Anmeldung im Internet über eine Verlinkung der Stadt Horb über ein elektronisches Formular getätigt und zwar "in voraus". Also am 02.08.2007. Da das Programm alle meine Angaben ohne Fehlermeldung oder Warnhinweis annahm, ging ich davon aus, daß es meine Angaben ordnungsgemäß angenommen hatte.

Gibt es vielleicht noch Leute, die ähnliche Probleme mit diesem Online-Formular hatten>

ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

Alfred @, Montag, 26.09.2011 (vor 4733 Tagen) @ axelbrix

» Ich habe damals die Anmeldung im Internet über eine Verlinkung der Stadt Horb über ein elektronisches Formular getätigt und zwar "in voraus". Also am 02.08.2007.
Das hat dann wohl so nicht geklappt.

» Gibt es vielleicht noch Leute, die ähnliche Probleme mit diesem Online-Formular hatten>
Es ist müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen oder Ermittlungen anzustellen. Da ist bei der Anmeldung was schief gelaufen, und die Ursache wird sich nie ermitteln lassen, wenn Du keinen schriftlichen Nachweis hast.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung hättest Du eigentlich eine Meldebestätigung erhalten für Deine Unterlagen erhalten müssen – was steht denn da drin>

Du hattest am 21.9. bei der Stadt Köln den Termin für das Einreichen der „Nachweise“. Hast Du da was unternommen oder die Frist verstreichen lassen>

ZWSt nach einem Umzug in eine andere Stadt

axelbrix @, Montag, 26.09.2011 (vor 4733 Tagen) @ Alfred

Da ich keinerlei Nachweise habe, warte ich jetzt auf den Beschluß der Verwaltung.

Frage: sollte ich eine rückwirkende Abmeldung an die Stadt Köln schicken>

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Alfred @, Montag, 26.09.2011 (vor 4733 Tagen) @ axelbrix

» Da ich keinerlei Nachweise habe, warte ich jetzt auf den Beschluß der Verwaltung.
Die Verwaltung beschließt überhaupt nichts. Sie erlässt einen Steuerbescheid (über vmtl. ca. 3.000 €). Dann hat das Warten ein Ende und Du hast die Wahl: Zahlen oder Klagen.
Bei dem angedeuteten Verhalten bleibst Du auf einem Teil (1 Drittel) der Gerichtskosten sitzen, und die Stadt wird ggf. noch 20 EURO Bearbeitungsgebühr verlangen.

» Frage: sollte ich eine rückwirkende Abmeldung an die Stadt Köln schicken>
Ja, jetzt wo Du weißt, dass Du dort mit Nebenwohnung registriert bist, unbedingt.