ZWS Berlin Darmstadt

zweiraumwohnung @, Freitag, 23.09.2011 (vor 4571 Tagen)

Hallo,

ich bin leider etwas ratlos, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich wohne in Berlin in einer WG als Hauptmieter und die Wohnung ist auch als alleiniger Wohnsitz für mich gemeldet. Demnächst werde ich nach Darmstadt umziehen. Wegen einem Job, wahrscheinlich als Freier Mitarbeiter in einem Architekturbüro. Ich werde für die ersten 3 Monate in einer WG wohnen und wahrscheinlich als untermieter dei der Wohnugsbaugesselschafft registriert sein. Mein Zimmer in Berlin vermiete ich unter und bleibe als Hauptmieter auch bestehen.

Jetzt meine Frage: Ich würde gerne meinen Hauptwohnsitz in Berlin behalten und in Darmstadt nicht gemeldet sein, weil ich nicht weiß wie lange ich in Darmstadt bleiben werde und ich nicht alles ändern lassen will. Kann ich das machen> oder muss ich mich ummelden> weil man wird ja auch sehen auf meiner steuererklärung dass ich in Darmstadt gearbeitet habe.
Falls das nihct geht, kann ich mich in Berlin abbmelden und wieder anmelden wenn ich wieder zurückziehe (vieleicht schon nach 3 Monaten) mit dem gleichen Mietvertrag wie vorher> Wir haben in Berlin auch für die Wohnung Wohnungsgeld beantragt. kann ich mich dann überhaupt in Berlin abbmelden>

Entschuldig den vielen text.
Danke schonmal.
LG

ZWS Berlin Darmstadt

Alfred @, Freitag, 23.09.2011 (vor 4571 Tagen) @ zweiraumwohnung

§ 25 des Hessischen Melgesetzes besagt unter anderem:
Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1, wenn
1. ,,,
2. sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, ...
Bei drei Monaten Aufenthalt dürfte das die Probleme lösen.