Halle rückwirkende Zweitwohnungssteuer

faso87 @, Freitag, 23.09.2011 (vor 4590 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief von der Stadt Halle bekommen.

Inhalt ist, dass der Stadtrat rückwirkend die Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2004 beschlossen hat. Dies sei am 08.12.2010 in Kraft getreten.

Nun möchte die Stadt natürlich rückwirkend die Zweitwohnungssteuer von mir.

Nun zu meiner Situation:

Ich bin im August 2004, im Alter von 16 Jahren nach Halle gezogen, aufgrund meiner Ausbildung. Als Hauptwohnsitz war ich noch bei meinen Eltern gemeldet (Kinderzimmer). Die Wohnung in Halle ist die Nebenwohnung gewesen. Diese habe ich im Oktober 2007 zur Hauptwohnung ummelden lassen (so ca. mit Ende der Ausbildung).

1. Ist es überhaupt rechtens, so eine Steuer rückwirkend festzulegen> Wenn ja, mit welcher Begründung>

2. Bin ich auch für den Zeitraum, in dem ich unter 18 war von der Steuer betroffen>

3. Gilt das Kinderzimmer bei den Eltern überhaupt als Hauptwohnung>

4. Kann ich anführen, dass es sich bei der Hallenser Wohnung um meinen Lebensmittelpunkt handelte/handelt und dies damit keine Zweitwohnung ist> Wenn ja, verstoße ich damit gegen das Melderecht (weil falsche Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet war)>


Schon einmal vielen Dank im Voraus für antworten.

Halle rückwirkende Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 23.09.2011 (vor 4590 Tagen) @ faso87

» Nun möchte die Stadt natürlich rückwirkend die Zweitwohnungssteuer von mir.
Hat die Stadt Dir auch geschrieben ab wann sie die ZWSt haben will. Kann ja eigentlich nur von August 2004 bis Oktober 2007 sein. Das wäre schon ganz schön dreist.

» 1. Ist es überhaupt rechtens, so eine Steuer rückwirkend festzulegen> Wenn ja, mit welcher Begründung>
Die 1. ZWSt der Stadt Halle ist zum 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde – weil man bei der Stadt das eine oder andere nicht bedacht hat – mehrfach jeweils rückwirkend geändert (die gegenwärtig gültige ist die 3. ihrer Art). Das ist grundsätzlich zulässig. Im Fall der Stadt Halle wird allerdings rückwirkend der Kreis der Kreis der Steuerschuldner erweitert. Das dürfte unzulässig sein.

» 2. Bin ich auch für den Zeitraum, in dem ich unter 18 war von der Steuer betroffen>
Lässt sich so nach der Satzung nicht beantworten. Aber zu befürchten hast Du eigentlich nichts. Schlimmstenfalls musst du klagen.

» 3. Gilt das Kinderzimmer bei den Eltern überhaupt als Hauptwohnung>
Lässt sich so nicht beantworten, denn die Stadt hat die Wohnungsdefinition mehrfach geändert (s.o. 1.).

» 4. Kann ich anführen, dass es sich bei der Hallenser Wohnung um meinen Lebensmittelpunkt handelte/handelt und dies damit keine Zweitwohnung ist>
Das kannst Du unbesorgt tun. Einen Verstoß gegen das Melderecht wird man Dir nicht nachweisen können. Allerdings wäre Lebensmittelpunkt falsch, der interessiert hier nicht. Richtig ist: "vorwiegender Aufenthalt in Halle" - was ja stimmen dürfte.

In Deinem Fall könnte es ein paar Besonderheiten geben. Wenn Du weitere Fragen hast, besser über Mail, denn je mehr Du hier von Dir gibst, desto mehr erfährt die Stadt Halle.

Halle rückwirkende Zweitwohnungssteuer

faso87 @, Sonntag, 25.09.2011 (vor 4589 Tagen) @ Alfred

@ alfred: du hast post.