Eichstätt erhebte Zweitwohnungsteuer zwischen 01.01.2007 und 01.01.2019. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Die Satzung der Eichstätt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Steuer wurde rückwirkend zum 01.01.2019 abgeschafft, beschlossen auf der Sitzung des Stadtrates am 15.02.2019.
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Letzte Änderung: 15.11.2022