Zehdenick erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.03.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).
Die Satzung der Zehdenick sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Satzung wurde zunächst mit 10% beschlossen, genau ein Jahr später wurde rückwirkend mit einer Änderungssatzung der Steuersatz auf 8% gesenkt.
Zu Zehdenick gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Zehdenick gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 28.04.2009