ZWS in Zehdenick

Zehdenick erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.03.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).

Satzung

Satzung von Zehdenick

Befreiung

Die Satzung der Zehdenick sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die kleiner als 25m² oder keinen Strom-/Wasseranschluß verfügt oder fensterlose ist.

Bemerkungen

Die Satzung wurde zunächst mit 10% beschlossen, genau ein Jahr später wurde rückwirkend mit einer Änderungssatzung der Steuersatz auf 8% gesenkt.

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Letzte Änderung: 28.04.2009