ZWS in Wandlitz

Wandlitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..

Satzung

Satzung von Wandlitz

Befreiung

Die Satzung der Wandlitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Für Einkommensschwache, Sozialhilfeempfänger, Rentner, Schwerbeschädigte sowie bei mehr als zwei Kindern halbiert sich der Steuerbetrag.

Berechnung

Die Ermittelung der Bemessungsgrundlage ist in diesem Ort verhältnismäßig kompliziert, da hier die Außenwandstärke mit berücksichtigt wird:

§3 Steuermaßstab
(1) Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietwert.
(2) Als jährlicher Mietwert gilt 3600 v.H. der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 Grundsteuergesetz und deren Staffelung.
Ersatzbemessungsgrundlage:
a) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 24 cm, die mit Innen-WC und Sammelheizung ausgestattet sind, 1,02 € je qm Wohnfläche (Z 1)
b) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 12 cm, die mit Innen-WC und Heizung ausgestattet sind, 0,77 € je qm Wohnfläche (Z 2)
c) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 7 cm, die mit Innen- oder Außentoilette ausgestattet sind, 0,51 € je qm Wohnfläche (Z 3)
d) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke kleiner als 7 cm, die mit Innen- oder Außentoilette ausgestattet sind, 0,26 € je qm Wohnfläche (Z 4)

Anmerkungen

Meldungen zu Wandlitz (1)

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Letzte Änderung: 12.02.2009