Wandlitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..
Die Satzung der Wandlitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Ermittelung der Bemessungsgrundlage ist in diesem Ort verhältnismäßig kompliziert, da hier die Außenwandstärke mit berücksichtigt wird:
§3 Steuermaßstab
(1) Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietwert.
(2) Als jährlicher Mietwert gilt 3600 v.H. der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 42 Grundsteuergesetz und deren Staffelung.
Ersatzbemessungsgrundlage:
a) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 24 cm, die mit Innen-WC und Sammelheizung ausgestattet sind, 1,02 € je qm Wohnfläche (Z 1)
b) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 12 cm, die mit Innen-WC und Heizung ausgestattet sind, 0,77 € je qm Wohnfläche (Z 2)
c) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke von 7 cm, die mit Innen- oder Außentoilette ausgestattet sind, 0,51 € je qm Wohnfläche (Z 3)
d) für Wohnungen mit einer durchschnittlichen Außenwanddicke kleiner als 7 cm, die mit Innen- oder Außentoilette ausgestattet sind, 0,26 € je qm Wohnfläche (Z 4)
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Letzte Änderung: 12.02.2009