ZWS in Lindow (Mark)

Lindow (Mark) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 17.12.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Lindow (Mark)

Befreiung

Die Satzung der Lindow (Mark) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Geplant: Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Abschaffung der Steuer

Die Stadtverordneten stellten die Steuer bei einer geplanten Satzungsänderung (Ehe-Klausel) gänzlich in Frage. Jedoch würde die Stadt bei einer Abschaffung in eine Zwangslage kommen, wenn sie ihre Möglichkeiten nicht ausnutzt, jedoch um Hilfe beim Fond für hochverschuldete Gemeinden in Potsdam bittet. Daher erging der Stadtratsbeschluß nur knapp für die Satzungsänderung aus. Mehr Infos dazu in der Märkischen Allgemeinen

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Letzte Änderung: 29.04.2009