ZWS in Vielitzsee

Vielitzsee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Vielitzsee

Befreiung

Die Satzung der Vielitzsee sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Meldungen zu Vielitzsee

Zu Vielitzsee gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Vielitzsee im Forum

Zu Vielitzsee gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 29.04.2009