Seddiner See erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Seddiner See sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zu Seddiner See gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Seddiner See gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 04.05.2009