ZWS in Seddiner See

Seddiner See erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Seddiner See

Befreiung

Die Satzung der Seddiner See sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Geplant: Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Meldungen zu Seddiner See

Zu Seddiner See gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Seddiner See im Forum

Zu Seddiner See gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 04.05.2009