ZWS in Friedland

Friedland erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Friedland

Befreiung

Die Satzung der Friedland sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten automatisch die Satzungen folgender Gemeinden außer Kraft:

  • Pieskow vom 17.11.1999
  • Niewisch vom 15.12.1999
  • Leißnitz vom 21.12.1999
  • Kummerow vom 24.11.1999
  • Chossewitz vom 10.11.1999

Meldungen zu Friedland

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Letzte Änderung: 04.05.2009