ZWS in Schöneiche bei Berlin
Schöneiche bei Berlin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Schöneiche bei Berlin
Befreiung
Die Satzung der Schöneiche bei Berlin sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Reduzierung der Steuer um jeweils ein Viertel für jedes minderjährige Kind
- Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)
- Wohnungen zur Kapitalanlage
- Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Wohnungen der Wohlfahrtspflege
- Wohnungen der Jugendhilfe
Meldungen zu Schöneiche bei Berlin
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Letzte Änderung: 05.05.2009