ZWS in Schöneiche bei Berlin

Schöneiche bei Berlin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Schöneiche bei Berlin

Befreiung

Die Satzung der Schöneiche bei Berlin sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Reduzierung der Steuer um jeweils ein Viertel für jedes minderjährige Kind
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)
  • Wohnungen zur Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

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Letzte Änderung: 05.05.2009