Elsterwerda erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).
Die Satzung der Elsterwerda sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zum 1.1.2015 wurde eine neue Satzung beschlossen.
Zuvor wurde die Steuer als Staffelsteuer auf Basis der Jahresrohmiete erhoben:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.200,00 € | 120 € |
2. | bis 1.800,00 € | 150 € |
3. | bis 2.400,00 € | 200 € |
4. | bis 3.600,00 € | 300 € |
5. | bis 5.400,00 € | 400 € |
6. | bis 7.200,00 € | 550 € |
7. | mehr als 7.200,00 € | 650 € |
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Letzte Änderung: 06.06.2015