ZWS in Glienicke (Nordbahn)

Glienicke (Nordbahn) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Glienicke (Nordbahn)

Befreiung

Die Satzung der Glienicke (Nordbahn) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)
  • Reduzierung um die Hälfte bei mehr als zwei minderjährigen Kindern

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Letzte Änderung: 05.05.2009