Müncheberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.12.1998. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Müncheberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Mit Inkrafttreten der Satzung von 1.1.2003 treten die bis dahin gültigen Satzungen folgender Gemeinden außer Kraft:
Zu Müncheberg gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Müncheberg gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 05.05.2009