ZWS in Müncheberg

Müncheberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.12.1998. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Müncheberg

Befreiung

Die Satzung der Müncheberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Änderungssatzung

Anmerkungen

Mit Inkrafttreten der Satzung von 1.1.2003 treten die bis dahin gültigen Satzungen folgender Gemeinden außer Kraft:

  • Eggersdorf/Mü. vom 25.11.99
  • Hermersdorf/Obersdorf vom 29.11.99
  • Hoppegarten/Mü. vom 17.11.99 (nicht verwechseln mit dem Ort Hoppegarten)

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Letzte Änderung: 05.05.2009