ZWS in Grünheide (Mark)

Grünheide (Mark) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Grünheide (Mark)

Befreiung

Die Satzung der Grünheide (Mark) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 23qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Änderungssatzung

Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten der aktuellen Satzung treten automatisch die vorherigen Satzungen der folgenden Gemeinden außer Kraft:

  • Grünheide (Mark) im Amt Grünheide (Mark) vom 20.03.2000
  • Gemeinde Kagel im Amt Grünheide (Mark) vom 29.03.2000
  • Gemeinde Kienbaum im Amt Grünheide (Mark) vom 23.05.2000 außer Kraft.

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Letzte Änderung: 05.05.2009