Wustermark erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Wustermark sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Mit In-Kraft-Treten dieser Satzungen treten folgende die Satzungen folgender Gemeinden außer Kraft:
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Letzte Änderung: 05.05.2009