ZWS in Oberkrämer

Oberkrämer erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2000. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Oberkrämer

Befreiung

Die Satzung der Oberkrämer sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Geplant: Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Pflegeheime

Anmerkungen

Die Steuer war in den Jahren 2000 und 2001 eine gestaffelte Steuer und wurde durch einen einheitlichen Steuersatz zum Jahre 2002 ersetzt.

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Letzte Änderung: 13.05.2009