Oberkrämer erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2000. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Oberkrämer sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Steuer war in den Jahren 2000 und 2001 eine gestaffelte Steuer und wurde durch einen einheitlichen Steuersatz zum Jahre 2002 ersetzt.
Zu Oberkrämer gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Oberkrämer gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 13.05.2009