ZWS in Heimbach

Heimbach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.1991. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Heimbach

Satzungsänderung 2017

Seit Jahre 2017 wurde in der Satzung klargestellt, dass auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen Zweitwohnungen zu besteuern seien.

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Letzte Änderung: 13.12.2018