ZWS in Beelitz

Beelitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 23.03.1993. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Beelitz

Befreiung

Die Satzung der Beelitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

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Letzte Änderung: 21.05.2009