ZWS in Markranstädt

Markranstädt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 02.12.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.59%.

Satzung

Satzung von Markranstädt

Staffel

Markranstädt erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.023 € 128 €
2. bis 2.454 € 179 €
3. bis 3.579 € 256 €
4. mehr als 3.579 € 383 €

Befreiung

Die Satzung der Markranstädt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen oder der freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden,
  • aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren eheliche Wohnungen sich außerhalb der Stadt Markranstädt befinden.

Fälle und Einnahmen

Die Gemeinde Leipzig hat jährlich 35 Fälle und nimmt 4.800 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015