Markranstädt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 02.12.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.59%.
Markranstädt erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.023 € | 128 € |
2. | bis 2.454 € | 179 € |
3. | bis 3.579 € | 256 € |
4. | mehr als 3.579 € | 383 € |
Die Satzung der Markranstädt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Gemeinde Leipzig hat jährlich 35 Fälle und nimmt 4.800 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
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Letzte Änderung: 05.01.2015