ZWS in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.1991. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Bad Münstereifel

Befreiung

Die Satzung der Bad Münstereifel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

Meldungen zu Bad Münstereifel

Zu Bad Münstereifel gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Bad Münstereifel im Forum

Zu Bad Münstereifel gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 26.05.2009