Petershagen / Eggersdor erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Satzung von Petershagen / Eggersdor
Die Satzung der Petershagen / Eggersdor sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zu Petershagen / Eggersdor gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Petershagen / Eggersdor gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 26.05.2009