Angermünde erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).
Die Satzung der Angermünde sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Von 1999 bis 2007 galt die alte Satzung.
Für Datschen auf Erholungsgründstücken wird pauschal 3 Euro je qm als Bemessungsgrundlage angesetzt. Bei nur saisonal nutzbaren Datschen die Hälfte.
Zu Angermünde gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Angermünde gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 17.07.2011