ZWS in Angermünde

Angermünde erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Angermünde

Befreiung

Die Satzung der Angermünde sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 24qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Alte Satzung

Von 1999 bis 2007 galt die alte Satzung.

Regelung für Datschen

Für Datschen auf Erholungsgründstücken wird pauschal 3 Euro je qm als Bemessungsgrundlage angesetzt. Bei nur saisonal nutzbaren Datschen die Hälfte.

Meldungen zu Angermünde

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Letzte Änderung: 17.07.2011