Panketal erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).
Die Satzung der Panketal sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Diese Satzung ersetzt gleichzeitig die Satzungen der früheren Gemeinden Zepernick und Schwanebeck.
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Letzte Änderung: 28.05.2009