ZWS in Friedrichsbrunn

Friedrichsbrunn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Friedrichsbrunn

Sätzungsänderung

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Letzte Änderung: 09.06.2009