Moos erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1982. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 20.75%.
Moos erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800,00 € | 310 € |
2. | bis 3.600,00 € | 620 € |
3. | mehr als 3.600,00 € | 930 € |
Die Kommune hat die Satzung leider nicht online gestellt – und hat auf direkte Nachfrage lediglich den Nachtrag zur Satzung zugeschickt (aus dieser sind die neuen Staffeln zu entnehmen). Ein Betroffener hat die Satzung eingescannt und uns zukommen lassen. Vielen Dank!
Zu Moos gibt es leider noch keinen Meldung.
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Letzte Änderung: 29.07.2009